ich habe ein schnelles Elektrofahrrad (Powerbike, Speedpedelec) eines Schweizer Herstellers ersteigert und bei einer örtlichen Versicherung als „Moped bis 45 km/h" haftpflichtversichert.
In den Versicherungsschein wurden Herstellername und Fahrzeugnummer eingetragen. Eine Frage nach einer deutschen Betriebserlaubnis erfolgte nicht, obwohl ich angab, daß es aus der Schweiz stammte. (eine Zulassung ist nach Leichtmofa-AusnahmeVO nicht nötig, wohl aber eine BE)
Laut Bedienungsanleitung hat es aber nur eine Straßenverkehrszulassung für die Schweiz, und eine elektrotechnische Zulassung für die EU.
Die Erstzulassung in der Schweiz erfolgte 05/2001.
Die Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis für D würde wohl einige Tausend Euro kosten und kommt damit, leider, nicht infrage.
Welche Konsequenzen muß ich befürchten:
a) bei einer Kontrolle oder einem fremdverschuldeten Unfall
b) bei einem selbstverschuldeten Unfall
(Im Kleingedruckten jedenfalls fand ich keinen Ausschluss bei Nichtzulassung.)
Am Rande sei angemerkt: Die 45 km/h erreicht man nur mit starkem Treten und Rückenwind, denn die Unterstützung beträgt nur 185 Watt.
Vielen Dank.
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