Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1 weitere Antworten zum Thema Umzuggsgut.
Sehr geehrte Damen und Herren Anwaelte,
ich beauftragte ein internat. Speditionsunternehmen mit dem Verbingen von Umzugsgut USA-->D. Bei Auftragserteilung verzichtete ich auf den Abschluss einer Transportversicherung in Hoehe von 1,6% des Wertes vom Umzugsgut.
Das Umzugsgut kam nun allerdings unvollstaendig in D an, was vom Subunternehmen der Spedition auch schriftlich bestaetigt wurde. Ich informierte daraufhin fristgemaess das Speditionsunternehmen, um dieses fuer den Verlust in Haftung zu nehmen.
Die Spedition lehnt jedoch jegliche Haftung ab, mit dem Verweis auf den Verzicht der Transportversicherung.
Ist es nicht so, dass eine zusaetzliche Transportversicherung lediglich fuer Schaeden am Umzugsgut abzuschliessen ist, genereller Verlust aber durch eine Haftpflichversicherung des Unternehmens abgedeckt sein muss?
Fuer eine zeitnahe Anwort mit moeglicher Uebernahme eines Mandats waere ich dankbar.
Mit freundlichen Gruessen,
L. Wagner
Antwort geschrieben am 10.01.2011 15:38:32 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3, 60385 Frankfurt am Main, Tel: 069-4691701, Fax: 069-4691701
Vertragsrecht, Kaufrecht, Wirtschaftsrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Internationales Recht
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes beantworte ich die Frage gerne wie folgt:
Nach Ihrer Schilderung handelt es sich um einen Speditionsauftrag von den USA nach Deutschland. Dabei stellt sich zunächst die Frage welche vertraglichen Vereinbarungen bei dem Auftrag getroffen wurden, d.h. unterliegt der Vertrag dem US-Recht oder deutschem Recht. Ihre Schilderung enthält hierzu keine Angaben.
Unterstellt der Vertrag unterliegt deutschem Recht: Inwieweit eine Versicherung des Spediteurs besteht, oder nicht ist bei Ihrem Fall nicht der entscheidende Punkt.
Generell gibt es eine Pflichtversicherung für deutsche Spediteure.
Das sagt aber noch nichts über die Haftungspflicht des Spediteurs gegenüber Ihnen aus, diese bestimmt sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und den zwingenden Regelungen des deutschen Rechts.
Grundsätzlich haftet der Spediteur bei Verlust des Transportgutes, es sei denn er konnte den Verlust auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht vermeiden, oder der Verlust beruht z.B. auf einem Verhalten des Absenders (z.B. ungenügende Kennzeichnung).
Insofern wäre für eine abschließende Beurteilung der Haftung sowohl eine Prüfung des Vertrages als auch der Umstände des Verlustes des Transportgutes notwendig.
Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und stehe Ihnen für eine persönliche Rechtsberatung gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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