seit Mai 2003 bin ich von meiner damaligen Ehefrau geschieden. Wir hatten während unserer Ehe eine Unfallversicherung abgeschlossen, für die ich die Beiträge Ehefrau/Versicherungsnehmer bezahlt habe.
Ich würde gerne meine geschiedene Ehefrau aus dem Vertrag nehmen, dies kann nach Angaben der Versicherung nur mit ihrem Einverständnis erfolgen. Dieses habe ich bisher nicht von ihr erhalten, nachdem ich sie im Laufe der Zeit mehrfach mündlich darum gebeten habe.
Nun bat mich ein Sachbearbeiter der Versicherung, den Sachverhalt schriftlich einzureichen, damit man sich mit meiner geschiedenen Ehefrau in Verbindung setzen kann. Sie hat dann die Möglichkeit, entweder der Vertragsänderung zuzustimmen oder die zukünftigen Beitragszahlungen anteilmäßig zu übernehmen.
Für mich stellt sich nun die Frage:
Kann ich die Beitagsanteile seit unserer Scheidung (vielleicht sogar seit unserer Trennung) von meiner geschiedenen Ehefrau erstattet bekommen? Sie ist über das bestehende Vertragsverhältnis informiert und hätte bei einem Schadensfall die Leistung der Versicherung in Anspruch nehmen können. Vielleicht kann ich sie schriftlich zur Zahlung des Betrages X auffordern und dann ggf. das gerichtliche Mahnverfahren einleiten? Was raten Sie mir?
Mit freundlichen Grüßen
-- Einsatz geändert am 17.01.2007 17:50:47
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Antwort geschrieben am 17.01.2007 18:51:08 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Manfred Kaussen
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ich sehe leider keine Anspruchsgrundlage für einen Rückerstattungsanspruch gegen die damalige Ehefrau. Offensichtlich haben Sie die Versicherungsbeiträge der zugunsten Ihrer Exfrau eingerichteten Unfallversicherung freiwillig übernommen und trotz Scheidung weitergezahlt. Sie hätten die Beitragszahlungen jedoch jederzeit einstellen bzw. die Unvallversicherung kündigen können. Dieses sollten Sie zeitnah für die Zukunft auch tun, um weitere finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Mit freundlichem Gruß
Kaussen
Rechtsanwalt
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