im März habe ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen (Versicherungsbeginn 01.04.11) und Anfang April habe ich eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen (Versicherungsbeginn 01.05.11).
Die Frage nach ambulanten Behandlungen in den letzten 5 Jahren und die Frage nach stationären Behandlung in den letzten 10 Jahren konnte ich wahrheitsgemäß mit "nein" beantworten. Bei der Frage dem aktuellen Gesundheitszustand lautete eine Frage: "Bestehen Beschwerden, Folgen von Erkrankungen oder Unfallfolgen, Gebrechen, chronische Erkrankungen oder dauerhafte Beeinträchtigungen? Welche?." In den Erläuterungen heißt es dann: "Zu Beschwerden gehören u.a. sowohl vorübergehende als auch dauerhafte Beeinträchtigungen des seelischen und körperlichen Wohlbefindens,..." Auch diese Frage habe ich mit "nein" beantwortet.
Im Oktober 2010 kam es bei mir zu einer Trennung, die ich inzwischen als schwersten Schicksalsschlag in meinem Leben bezeichnen würde. In Folge dessen befinde ich mich teilweise in einem Zustand den ich als depressiv bezeichnen würde und leide zudem unter Angstzuständen. Diese Probleme traten in den letzten Monaten phasenweise sehr extrem auf. Allerdings habe ich mich nur an zwei Tagen bei meinem Arbeitgeber krank gemeldet. Bisher habe ich keinen Arzt oder Psychologen aufgesucht. Allerdings hat sich in den letzten Tagen mein Zustand sehr verschlechter. Ich würde in den nächsten Tagen gerne einen Arzt aufsuchen. Kann dies Auswirkungen auf meine oben genannten Versicherungen haben? Könnte beispielsweise die Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen verweigern, wenn ich in 10 Jahren aufgrund einer Depression berufsunfähig werden sollte?
Vielen Dank.
Antwort geschrieben am 22.04.2011 13:07:25 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Otto-von-Guericke-Str. 53, 39104 Magdeburg, Tel: 0391-6223910, Fax: 0391-6223966
Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Sozialhilferecht, Zivilrecht, Medizinrecht
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte. Dieses Forum dient dazu, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung zu verschaffen, kann und soll keinesfalls die Beratung bei einem Kollegen vor Ort ersetzen.
Dies vorausgeschickt, gehe ich auf Ihre Fragen wie folgt ein:
Grundsätzlich ist es erst einmal positiv für Ihre Versicherungssituation, dass Sie bislang wegen der Beschwerden nicht in ärztlicher Behandlung waren. Bestünde nämlich vor Versicherungsbeginn bereits eine Diagnose seitens eines Artzes wäre die Versicherung aufgrund falscher Angaben bei Versicherungsabschluss von der Leistung frei.
Ausschlaggebend ist allerdings nicht der erste Arztbesuch aufgrund der vorliegenden Erkankungen, sondern der Beginn der Erkrankung.
Dies kann die Versicherung gegenwärtig mangels entsprechender Behandlung durch einen Arzt nicht feststellen und nachweisen.
Ergibt sich aus der Behandlungsakte des Arztes im Falle einer späteren Berufsunfähigkeit augrund von Depressionen, dass die ersten Anzeichen der Krankheit bereits vor Versicherungabschluss vorlagen, so könnte sich die Versicherung von der Leistung frei stellen lassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschaffen, sollte etwas unklar gebliebne sein, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion des Portals.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier
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