Firmierung bleibt unverändert.
Frage: Besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht für die bestehenden Versicherungsverträge ?
Antwort geschrieben am 07.02.2011 09:46:06 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
Arbeitsrecht, Erbrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 404
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Sonderkündigungsansprüche gegenüber Versicherungen bestehen beim "Erwerb" einer GmbH grundsätzlich nicht. Der § 96 VVG ist nicht einschlägig, da eine GmbH keine Sache ist. Im Falle einer Sachversicherung am Eigentum der GmbH liegt jedoch kein Eigentümerwechsel vor.
Gem. § 11 VVG bestehen jedoch bei langfristigen Versicherungsverträgen gesetzliche Kündigungsfristen:
Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen worden ist, kann vom Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
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Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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