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Frage geschrieben am 07.02.2011 09:08:00

Versicherungs-Vertrags-Recht

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 845
GGF (100 %) hat eine bestehende GmbH gekauft.
Firmierung bleibt unverändert.
Frage: Besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht für die bestehenden Versicherungsverträge ?


Antwort geschrieben am 07.02.2011 09:46:06
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
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Sehr geehrter Fragesteller,

Sonderkündigungsansprüche gegenüber Versicherungen bestehen beim "Erwerb" einer GmbH grundsätzlich nicht. Der § 96 VVG ist nicht einschlägig, da eine GmbH keine Sache ist. Im Falle einer Sachversicherung am Eigentum der GmbH liegt jedoch kein Eigentümerwechsel vor.

Gem. § 11 VVG bestehen jedoch bei langfristigen Versicherungsverträgen gesetzliche Kündigungsfristen:

Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen worden ist, kann vom Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

Tel.: 030 - 293 646 75
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