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Ein Besucher stürzte eine meiner Lautsprecherboxen (Marke KEF, 600 € pro Stück ) um.
Das Gehäuse hat eine tiefe Macke, der Lautsprecher ist defekt.
Der Lautsprecher lässt sich mit 150 Euro repararieren, ein Reparaturgehäuse gibt es für die 8 Jahre alten Boxen nicht mehr.
Eine einzelne Box gibt es auch nicht mehr, auch nicht gebraucht.
Die Reparatur des Gehäuses ( ausbessern und neu lackieren ) kostet 650 € pro Stück; da das für beide Lautsprecher erfolgen müsste, sind wir bei 1300 € plus Lautsprecher plus Kostenvoranschlagsgebühr des Schreiners. ( Darauf bestand die Versicherung, nachdem ich die Einschätzung "Totalschaden" des HiFi-Händlers weitergegeben habe.
Nun überweist mir die Versicherung des Besuchers (VHV) pauschal 350 € mit der Behauptung, damit sei ich ausreichend abgefunden.
Ich bin aber der Meinung, dass eine High-End Standlautsprecherbox auch nach 10 Jahren nicht abnutzt ( im Gegenteil, klingt immer besser ) und zudem ein Möbelstück ist, wo auch die Optik entscheidend ist.
Habe ich eine Chance dagegen anzugehen ?
Antwort geschrieben am 03.09.2011 14:01:45 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Maike Domke
Blücherstraße 64, 25336 Elmshorn, Tel: 041217891138, Fax: 041217894976
Familienrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Versicherungsrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Sie haben eine Anspruch darauf, dass der bisherige Zustand wieder hergestellt wird. Dies kann möglich sein durch eine Reparatur oder eine Ersatzbeschaffung-
Bei Haftpflichtschäden ersetzt die Versicherung nur den sogenannten Zeitwert. Hier gilt geundsätzlich die Regel, je länger die Gebrauchsdauer, um so niedriger ist auch der Zeitwert.Sie müssen sich die 10jährige Gebrauchsdauer des Lautsprechers anrechnen lassen, da Sie während dieser Zeit das Gerät wirtschaftlich genutzt haben.
Grundsätzlich sind Sie als Geschädigter aber im Rahmen des Schadenersatzes so zu stellen, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, handelt es sich um hochwertige Produkte und ein einheitliches optisches Bild der beiden Lautsprecher ist wichtig. Eine Neubeschaffung des Gehäuses ist nicht mehr möglich, so dass der zweite Lautsprecher einem neuen Gehäuse farblich angepasst werden müsste.
Insofern geht es hier nicht nur um den einen Lautsprecher, sondern um Ihre gesamte Anlage. Mit dem Zeitwert könnte die Versicherung Sie ‚abspeisen’, wenn Sie ein neues Lautsprechermodell zum Neupreis erwerben könnten (Sie müssten sich hier tatsächlich die Nutzung anrechnen lassen) und die Optik wäre wieder hergestellt.
Da dies nach Ihrer Schilderung aber nicht möglich ist, geht sie Pflicht der Versicherung meines Erachtens weiter. Sie muss eben den Zustand wieder herstellen, der ohne das schädigende Ereignis bestanden hätte und Sie sollten sich daher gegen die bloße Zahlung des Zeitwertes zu Wehr setzen.
Wenn Sie in dieser Sache Unterstützung brauchen, würde ich mich freuen, Ihnen helfen zu können.
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschafft zu haben. Bitte nutzen Sie bei Verständnisfragen die Nachfrageoption.
Mit freundlichen Grüßen
Maike Domke
- Rechtsanwältin -
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