zwei Fragen in einer:
a) besteht die Möglichkeit dem HIS der GDV die Weitergabe von falschen Daten zu untersagen? Oder muss das über die Gesellschaft passieren, die den Eintrag gemeldet hat?
b) besteht die Möglichkeit einem Versicherer zu untersagen - zumindest für eine gewisse Zeit - Daten an das HIS der GDV zu melden?
Es handelt sich um den Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung.
Nachfolgende Beauftragung möglich
Mit besten Grüßen
Antwort geschrieben am 05.08.2010 19:57:22 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Norman Dauskardt
Flensburger Straße 11/13, 10557 Berlin, Tel: 030 36 41 41 90, Fax: 030 36 41 41 999
Gewerblicher Rechtsschutz, Markenrecht, Urheberrecht, Wirtschaftsrecht, Internet und Computerrecht
Bewertungen: 22
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für Ihre Anfrage möchte ich Ihnen danken und diese unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes summarisch wie folgt beantworten:
zu a) Sofern Ihre persönlichen Daten in der HIS-Datei falsch sind, können Sie sowohl deren Weitergabe als auch deren Löschung verlangen, da keine Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung objektiv unwahrer Daten haben kann
zu b) Es besteht die Möglichkeit, einem Versicherer die Weitergabe von Daten zu untersagen, wenn die Daten unwahr sind, wenn der Versicherer keine berechtigten Interessen zur Weitergabe verfolgt oder wenn Ihr erforderliches Einverständnis zur Weitergabe fehlt.
Die Ansprüche müssen jedoch jeweils anhand des konkreten Sachverhalts geprüft werden. Dabei sei auf die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht verwiesen, die garantiert, dass keine persönlichen Daten über Sie das Verhältnis Mandant – Rechtsanwalt verlassen.
Ich hoffe, Ihnen mit vorstehender Beantwortung einen ersten Überblick verschafft zu haben. Gern stehe ich Ihnen auch für eine weitergehende Beratung und Interessenvertretung unter den unten angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.
Ich weise Sie darauf hin, dass das Hinzufügen- oder Weglassen von Sachverhaltsdetails zu einer völlig anderen rechtlichen Bewertung führen kann.
Gern können Sie die Nachfragefunktion nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Norman Dauskardt
- Rechtsanwalt -
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