Mein Dienstherr beabsichtigt, mich gem. § 41 Abs. 1 und 2 i. V. mit § 43 Abs. 2 LBG in den Ruhestand zu versetzen, weil eine vermutete dauernde Dienstunfähigkeit i. S. des § 26 Abs. 1 Satz1 Beamtenstatusgesetz vorläge. Hierzu die Daten:
- Krankschreibung ab 4.4.2008
- Wiederaufnahme des Dienstes am 16.7.2008 (Hamburger Modell)
- Abbruch Hamburger Modell am 18.7.2008, seitdem ununterbrochen krankgeschrieben.
Nach einem amtsärztlichen Gutachtenvom 15.4.2009 wird zu einem stationären Klinikaufenthalt geraten, hiernach kann "in ca. sechs Monaten vom Erreichen der nötigen Leistungsbreite für einen beruflichen Wiedereinstieg ausgegangen werden".
Diese stationäre Behandlung konnte bisher nicht durchgeführt werden, weil meine private KV eine Kostenübernahme bis heute verweigert (Beschwerde ist eingelegt).
Eine Versetzung in den Ruhestand hätte meine private Insolvenz zur Folge (Abzahlung einer selbstgenutzten Eigentumswohnung).
Hier meine Fragen:
- Ist eine Versetzung in den Ruhestand nach dem geschilderten Sachverhalt rechtmäßig?
- Gibt es für mich noch eine Frist, innerhalb derer ich ggf. die Möglichkeit habe, einen stationären Klinikaufenthalt durchzuführen?
- Gibt es eine Möglichkeit, den Ruhestand zu vermeiden (z. B. Versetzung in ein anderes Amt)?
- Ist die Versetzung in den Ruhestand bei dann drohender Insolvenz eine Verletzung der Fürsorgepflicht?
Vielen Dank!
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Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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