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Verschwiegenheitspflicht? Nicht eindeutiger Arbeitsvertrag?


| 17.02.2011 13:02 |
Preis: ***,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Thomas Bohle


| in unter 2 Stunden

Es geht um einen Aufhebungsvertrag, den ich bei meinem Arbeitgeber unterschreiben soll. Unter "Verschwiegenheitspflicht" steht dort, daß ich auch über diesen Aufhebungsvertrag Stillschweigen zu bewahren hätte. Diesen Satz will ich gestrichen haben, weil ich mir darüber nicht den Mund verbieten lasse. Oder hat der Arbeitgeber etwa das Recht auf seiner Seite, wenn er dergleichen untersagt?

Eine strittige Frage ist das Essensgeld. In meinem Teilzeit-Arbeitsvertrag steht eine bestimmte Summe in Euro, erhalten habe ich jedoch eine Anzahl von Essenmarken, die einen geringeren Betrag ergibt. Meine jetzige Nachforderung wird abgewiesen mit dem Argument, daß ich nur "anteilig" Essengeld bekommen kann. Ich bin anderer Meinung, weil der Vertrag spezifisch auf meine Teilzeit abgestellt ist - das angegebene Gehalt ist nicht etwa ein full-time-Gehalt, das dann erst anteilig ausgerechnet werden müßte, sondern es steht im Vertrag genau der Betrag, den ich bekomme -, und außerdem steht bzgl. des Essengeldes nichts da von "anteilig" auszurechnen. Allerdings steht bzgl. des Urlaubs dort die Anzahl der full-time-Tage und es wurde dann immer ausgerechnet, wie viele freie Tage ich mit meinem Teilzeitjob nehmen kann/muß, so daß der Vertrag nicht DURCHGÄNGIG eindeutig ist und sich mal im Wortlaut spezifisch auf meinen Teilzeitjob bezieht, dann jedoch wieder nicht. Kann meine Firma jetzt einfach auch bzgl. des Essengeldes sagen, daß dies genauso gemeint sei wie beim Urlaub und das Essengeld auf meine Teilzeit anteilig umzurechnen wäre?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 7 weitere Antworten zum Thema:
Arbeitsvertrag?
17.02.2011 | 13:51

Antwort

von

Rechtsanwalt Thomas Bohle
931 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,


Sinn eines Aufhebungsvertrages ist es, die Streitpunkte VERTRAGLICH beizulegen, so dass es immer der Einigung der Parteien bedarf.

Wenn Sie diesen Passus im Aufhebungsvertrag nicht wünschen, können Sie auf Streichung drängen; allerdings wäre es dann ebenso möglich, dass der Arbeitgeber die Einigung verweigert, also der Aufhebungsvertrag insgesamt nicht zustande kommt.

Zwingen kann der Arbeitgeber Sie aber anlässlich eines Aufhebungsvertrages zu gar nichts.


Sofern bezüglich des Essensgeldes ein bestimmter Betrag vereinbart worden ist, ist dieser auch zu leisten, da es insoweit ja nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung eben an einer Ausrechnungsmöglichkeit "Vollzeit - Teilzeit" fehlt. Dann aber bleibt es bei dem - vollen - vereinbarten Betrag.


Mit freundlichen Grüßen


Nachfrage vom Fragesteller 20.02.2011 | 13:00

Ist es denn etwa rechtens, daß der Arbeitgeber bestimmt, daß ich selbst "Familienangehörigen" gegenüber Stillschweigen zu bewahren habe? Kann ein Unternehmer wirklich verlangen, daß sich die Mitarbeiter in ihrer FAMILIE verhalten, als wäre der Betrieb ein Geheimdienst?! Gibt es denn bzgl. der Verschwiegenheit für den Arbeitgeber überhaupt keine Grenzen, die, wenn er sie nicht einhält, eine Klausel, auch wenn ich sie unterschreibe, null und nichtig macht?

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 20.02.2011 | 13:08

Sehr geehrte Ratsuchende,


sicherlich gibt es Grenzen; diese sind immer dann, wenn berechtigte Interessen des Arbeitnehmers tangiert werden:

Kommt es z.B. zu einem Verfahren zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, darf der Arbeitnehmer trotz Verschwiegenheitspflicht dann entsprechend im laufenden Verfahren vortragen.


Aber ansonsten ist die Verschwiegenheitspflicht ein hohes Gut, was einzuhalten ist; auch gegenüber Familienangehörigen, sosehr es auch nachvollziehbar ist, dass man im Kreise der Familie "Dampf ablassen will". Gleichwohl ist diese Pflicht zu beachten.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

Bewertung des Fragestellers 2011-02-21 | 12:32


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ANTWORT VON
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Oldenburg

931 Bewertungen
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Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht