Wer ist für die Beseitigung des Algenbelags zuständig?
Kann ich ebenfalls verlangen, dass mein Nachbar, meine Fassade von einer Fachfirma vom Algenbelag säubern lässt? Ich möchte nicht, dass mein Nachbar hier selbst Hand anlegt oder ich für Schäden, die er verursacht, aufkommen muss. Kann ich selbst bestimmen, wer die Reinigung durchführt? Leider ist der Nachbar sehr eigen und ein vernünftiges Gespräch mit ihm nicht möglich. Welche Rechte habe ich und wie kann ich da am besten vorgehen?
Antwort geschrieben am 01.09.2011 17:15:47 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Manfred Kaussen
Calauer Str. 33, 01983 Großräschen, Tel: 035753 5914, Fax: 035753 16660
Familienrecht, Zivilrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht
Bewertungen: 127
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§ 26 des Hessischen Nachbarrechtgesetz bestimmt, dass der Eigentümer und die Nutzungsberechtigten eines Grundstücks ihre baulichen Anlagen so einrichten müssen, dass Niederschlagswasser nicht auf das Nachbargrundstück tropft oder nach diesem abgeleitet wird und Niederschlagswasser, das auf das eigene Grundstück tropft oder abgeleitet ist, nicht auf das Nachbargrundstück übertritt. Dies gilt nicht für freistehende Mauern entlang öffentlicher Straßen und öffentlicher Grünflächen.
Wird Ihr Grundstück infolge der Ableitung des Wasser beeinträchtigt, können Sie vom Nachbarn Unterlassung und Schadensersatz verlangen. Der Nachweis, dass der Algenwuchs ursächlich durch das Traufwasser des Nachbarn ist, muss von Ihnen geführt werden.
Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen, § 249 II 1 BGB. Sie sind also nicht verpflichtet, den Nachbarn selbst reinigen zu lassen.
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