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Frage geschrieben am 01.09.2011 16:38:03

Verschmutzung der Hausfassade

Rechtsgebiet: Nachbarschaftsrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 913
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Ich habe folgendes Anliegen. Der Eingangsbereich unseres Nachbarn grenzt direkt an unsere Hausmauer. Dieser Eingangsbereich hat ein Flachdach und ist ca. 3 Meter zurückgesetzt. Dort ist ein Regenfallrohr angebracht, das ca. 10 cm von unserer Hausmauer entfernt endet. Das Regenwasser wird direkt an unserer Hausmauer entlang (diese 3 Meter) auf die Straße in den Rinnstein geführt. An unserer Hausmauer bildet sich jetzt durch die ständige Feuchtigkeit ein Algenbelag in einer Höhe bis ca. 50 cm. Kann ich verlangen, dass dieses Regenfallrohr versetzt wird?
Wer ist für die Beseitigung des Algenbelags zuständig?
Kann ich ebenfalls verlangen, dass mein Nachbar, meine Fassade von einer Fachfirma vom Algenbelag säubern lässt? Ich möchte nicht, dass mein Nachbar hier selbst Hand anlegt oder ich für Schäden, die er verursacht, aufkommen muss. Kann ich selbst bestimmen, wer die Reinigung durchführt? Leider ist der Nachbar sehr eigen und ein vernünftiges Gespräch mit ihm nicht möglich. Welche Rechte habe ich und wie kann ich da am besten vorgehen?


Antwort geschrieben am 01.09.2011 17:15:47
Rechtsanwalt Manfred Kaussen
Calauer Str. 33, 01983 Großräschen, Tel: 035753 5914, Fax: 035753 16660
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Sehr geehrte Ratsuchende,

§ 26 des Hessischen Nachbarrechtgesetz bestimmt, dass der Eigentümer und die Nutzungsberechtigten eines Grundstücks ihre baulichen Anlagen so einrichten müssen, dass Niederschlagswasser nicht auf das Nachbargrundstück tropft oder nach diesem abgeleitet wird und Niederschlagswasser, das auf das eigene Grundstück tropft oder abgeleitet ist, nicht auf das Nachbargrundstück übertritt. Dies gilt nicht für freistehende Mauern entlang öffentlicher Straßen und öffentlicher Grünflächen.

Wird Ihr Grundstück infolge der Ableitung des Wasser beeinträchtigt, können Sie vom Nachbarn Unterlassung und Schadensersatz verlangen. Der Nachweis, dass der Algenwuchs ursächlich durch das Traufwasser des Nachbarn ist, muss von Ihnen geführt werden.

Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen, § 249 II 1 BGB. Sie sind also nicht verpflichtet, den Nachbarn selbst reinigen zu lassen.



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Verschmutzung der Hausfassade | Gesamtbewertung: 3/5 | Datum: 2011-09-02
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Eigentlich sind nur 50 % meiner Frage beantwortet. Ich weiß jetzt nicht, ich weiter vorgehen kann und darf, ob ich eine Firma beauftragen kann, die den Schaden behebt, den mein Nachbar verursacht hat. Hier bin ich genauso schlau wie vorher. Hier fehlt mir die Antwort auf meine Frage, die ich in meiner Anfrage zum Schluss gestellt habe. Soll ich eine neue Anfrage starten?



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