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Frage geschrieben am 05.11.2011 00:57:33

Versandhaus hat Rücksendung angeblich nicht bekommen

Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € 38,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 838
Hallo,

ich möchte einer Verwandten helfen und wende mich hiermit an Sie und hoffe, dass Sie mir bzw. meiner Verwandten helfen können.

Die besagte Verwandte hat vor längerer Zeit immer wieder Waren in einem Versandhaus bestellt. Einige dieser Waren behielt sie und andere schickte sie zurück.
Sie schickte diese Pakete mit der DHL und deren Packstation weg. Diese Packstation druckte auch schön Belege aus. Nach ca. 1-2 Monaten wurden die Belege weggeschmissen, weil anscheinend alles in Ordnung war.

Das Problem war dann, dass das Versandhaus, nach dem besagten Zeitraum erst, sich meldete und verkündete, dass die Pakete nicht ankamen.
Das Problem ist nun, dass keine Belege mehr vorhanden sind und nicht wirklich bewiesen werden kann, dass die Pakete verschickt wurden.

Diese Verwandte bekam Angst und reagierte auf die Mahnungen und vereinbarte eine Ratenzahlung der noch ausstehenden Forderungen in Höhe von 4000€.
Sie zahlt diese 4000€ ab, jedoch sind die Raten relativ gering und sie muss diese Forderungen wohl noch länger abbezahlen. Ich finde das ein wenig unfair, denn die DHL kann da nichts machen und das Versandhaus besteht auf das Geld. Ich persönlich denke, dass da die Retourenabteilung im Versandhaus das ordentlich verschlampt hat...

Kann man denn hier rechtlich etwas machen?
Diese Verwandte hat auch Zeugen, die dabei waren, als diese Pakete in die Packstation eingeworfen wurden.


Vielen Dank für Ihre Zeit, ich hoffe wir können meiner Verwandten gemeinsam helfen.


Antwort geschrieben am 05.11.2011 01:44:17
Rechtsanwalt Sven Kienhöfer
Rechbergstrasse 22, 73550 Waldstetten, Tel: 07171/8709925, Fax: 07171/8709926
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Sozialversicherung, Versicherungsrecht, Kaufrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes möchte ich Ihre Fragen gerne wie folgt beantworten:

Als erstes müsste auf jeden Fall die unterschriebenen Ratenzahlungsvereinbarung rechtlich geprüft werden, ob diese nicht auch ein Schuldanerkenntnis Ihrer Bekannten beinhaltet, was in solchen Fällen durchaus leider üblich ist.
Sollte dies bejaht werden, stellt sich die Rechtslage für Ihre Bekannte als noch weitaus schwieriger dar, da dieses Schuldanerkenntnis erst wirksam widerufen werden müsste.

Sollte dies nicht der Fall sein, fehlt Ihrer Bekannten durch die vernichteten Belege natürlich der Beweis der Versendung der Waren. Ein solcher Beweis könnnte dann nur über die Zeugen in einem Prozess geführt werden, was aus meiner Erfahrung aber nicht einfach sein dürfte. Hier würde es auch darauf ankommen, in welchem Verhältnis die Verwandten zu Ihrer Bekannte stehen und in welcher Zeitspanne die Zeugen Ihre Bekannte begleitet haben.

Die besten Chancen für Sie sehe ich in einer rechtlichen Vertretung Ihrer Bekannten durch einen Anwalt gegenüber dem Versandhaus. Dadurch könnte zum Beispiel versucht werden, den Zahlungsbetrag deutlich zu reduzieren. Der Anwalt könnte (sofern möglich)die Einmalzahlung eines Teilbetrages anbieten, damit die Schuld komplett getilgt wird. Hier gibt es doch einige Möglichkeiten, welche Sie direkt unter Berücksichtigung der finaziellen Mittel mit einem Anwalt durchsprechen sollten.

Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Kienhöfer
Rechtsanwalt


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