Versäumnisurteil gegen falschen Schuldner - wer muss was zahlen?
30.08.2007 18:20 |
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Generelle Themen
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Rechtsanwältin Gabriele Koch
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Ich vergaß die Begleichung einer Handwerker-Rechnung - der Handwerker erwirkte ein Versäumnisurteil, allerdings nicht gegen mich, sondern fälschlicherweise gegen die Firma, deren Geschäftsführer ich bin. Die Firma hat gegen dieses Urteil keinen Einspruch eingelegt, aber mitgeteilt, wer tatsächlicher Schuldner ist.
Erst nach etwa zwei Jahren, aber wohl vor Ablauf der Verjährung wandte sich ein (nun anderer) Anwalt in dieser Sache an mich mit dem Hinweis auf das "Schuldeingeständnis" und forderte die Zahlung des Rechnungsbetrages sowie – verzugsbedingt - seiner Anwaltsgebühren und Zinsen auf die Hauptforderung. Die Rechnung habe ich sofort bezahlt, die Begleichung der Zinsen und Gebühren jedoch abgelehnt.
Der Anwalt hat sich auch an die Firma gewandt und macht seinerzeit entstandene Vollstreckungskosten, Zinsen und Anwaltsgebühren geltend und verweist auf zum Teil vorliegende vollstreckbare Titel.
1.) Muss ich Zinsen auf die Hauptforderung und die aktuell entstandenen Anwaltsgebühren zahlen?
2.) Muss die Firma damals entstandene Anwaltsgebühren (vollstreckbarer Titel!), aktuell entstandene Anwaltsgebühren, Zinsen auf die Hauptforderung (vollstreckbarer Titel!) zahlen und die Vollstreckungskosten erstatten, obwohl sie tatsächlich niemals Schuldner war?









