Verrechnung gemeinsamer Schulden bei Trennung/Scheidung
10.11.2009 21:49 |
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
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Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
vor anderthalb Jahren haben meine Ex-Frau und ich uns nach ca. 6 Ehejahren getrennt. Unser gemeinsames Kind lebt seither bei mir. Wir hatten ein gemeinsames Wohneigentum, welches wir aufgrund der Trennung mit Verlust veräußern mussten. Hieraus resultieren gemeinsame Schulden in Höhe von ca. 50.000 Euro, für welche wir gesamtschuldnerisch haften. Mittlerweile sind wir geschieden. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs wurde mein Rentenanspruch um mehr als 100 Euro gekürzt und meiner Ex-Frau zugesprochen. Die Schulden waren hier seitens des Richters nie Thema. Meine Ex-Frau ist seit unserer Trennung ohne Arbeit und war bis vor kurzem Hartz IV-Empfängerin. Mittlerweile erhält sie nicht mal mehr Hartz IV, da sie nicht bereit ist jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Dies führt dazu, dass sie mir bislang einerseits keinen Cent Unterhalt für unser Kind gezahlt hat und ich andererseits die Schulden aus dem Hausverkauf alleine tilgen muss. Bzgl. Kindesunterhalt existiert ein Titel und ich stehe in Kontakt mit dem Jugendamt. Da ich selbst berufstätig bin, kann ich die Schulden mittelfristig zwar tilgen, die Belastung ist jedoch erheblich.
Meine Frage ist nun, was ich tun kann, damit auch meine Ex-Frau endlich einen Teil der finanziellen Last trägt.
Es kann doch nicht sein,
dass ich arbeite,
unser Kind großziehe,
die gemeinsamen Schulden alleine tilge,
keinen Kindesunterhalt bekomme
und dann auch noch mein Rentenanspruch gekürzt wird,
damit meine Ex-Frau sozusagen noch mal profitiert.
Sie macht sich einen faulen Lenz und ich bin der Doofe, der für alles gerade steht! Kann man die Schulden mit irgendwas verrechnen (Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, etc.)? Was habe ich für Möglichkeiten, dass meine Ex-Frau auch einen Teil der Last tragen muss?
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
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