Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 28 weitere Antworten zum Thema Verpflichtungserklärung.
Mein Vater hat für eine Bekannte eine Verpflichtungserklärung abgegeben. Sie sollte einen deutschkurs besuchen. Das war Juni.Da es damals kein kurs war, bekam sie eine 3 monatigen Visum. Dann fing die kurse an am 20.09.und sie erhielt nochmals einen 3montiges Visum. 2 wochen nach ihren beginn ist sie ausgezogen, am 07.10.2011. Wir haben sie von uns abgemeldet, die Ausländeramt bescheid gesagt, denn wir stellten fest dass sie gar keinen schulbesuch will, sonder schwarz arbeiten will. Vorerst hat sie einen Visum bis 01.12.2011 und sollte mit eine kursbescheinigun verlängert werden bis Juni nächstes jahr...jedoch wollen wir für sie uns nicht mehr verantworten, da sie den kurs nicht besucht, von uns ausgezogen ist, und uns betrogen hat. Der Verpflichtungserklärung würde für den kurs abgegeben. Da sie die voraussetzung für ihr vorläufiges Visum nicht erfüllt, mussete sie doch zurück zu ihre heimat oder nicht? Den Rückflug hat sie auch, aber die datum muss sie noch fest setzen. Was können wir machen damit sie sofort ausreisen muss, bzw. wir von der Verplichtungserklärung zurücktreten können???
Im Voraus meinen besten Dank
Antwort geschrieben am 18.10.2011 14:34:24 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Lautenschlagerstr. 3, 70173 Stuttgart, Tel: 0711-7223-6737, Fax: 0711-7223-6738
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Bewertungen: 434
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Richtig war es, der Ausländerbehörde Bescheid zu geben.
Immerhin würden Sie auch von diesem Amt fortlaufend kontaktiert werden, was z. B. die Inanspruchnahme aus der Verpflichtungserklärung anbelangt.
Mehr können Sie nicht tun, alles andere wird von Amts wegen entschieden.
Sehr wahrscheinlich muss Sie jetzt sowieso ausreisen, wenn Sie sich nicht an die Auflagen gehalten hat.
Auch wäre in der Tat an einen Betrug zu denken, was Sie an die Polizei/Staatsanwaltschaft zur Anzeige/als Strafantrag gegen sollten.
Denn dann besteht eine gewisse Chance, das gegenüber Ihnen die Verpflichtungserklärung nicht vollstreckt wird.
Andernfalls müssten Sie zivilrechtlich gegenüber der Bekannten Schadensersatz etc. geltend machen.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
HSV Rechtsanwälte
Lautenschlagerstraße 3
70173 Stuttgart
Tel.: 07 11 - 72 23 67-37
Fax: 07 11 - 72 23 67-38
E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hsv-rechtsanwaelte.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 18.10.2011 15:11:09
Vielen Danke für Ihre Aufklärung.
Eins möchte ich noch wissen. Da sie noch unter unser Aufsicht (mit dem Verpflichtungserklärung) ist, hatte ich versucht sie mehrmal zu kontaktieren damit wir dies beenden. Dabei bat ich ihr dies zu lesen und unterschrieben an mir zu senden:
"Sehr geehrter Damen und Herren,
Hiermit möchte ich Herrn ... von seiner Verpflichtungserklärung ablösen, da ich mich für eine andere Lebensweg entschieden habe. Den Deutschkurs in Freising werde ich nicht mehr besuchen. Den Wohnort habe ich bereits gewechselt, und falls ich zurück zu meiner Heimatland zurückkehren muss, ist für meine Rückflug gesorgt.
Hierbei sende ich zu meine indentität die Reisepass kopie sowie den Flugticket Kopie.
Mit freundlichen Grüssen,"
Die Antwort darauf erhielt ich diese Drohung:
"Sehr geehrte Frau .(ICH)...,
Frl. B. wird ihre Angaben zum Wohnsitz aktualisieren, um eine korrekte Zustellung der Post an Frl. B. zu gewährleisten und Sie mit dieser nicht weiter zu behelligen.
Die für den Erklärungsinhalt der Verpflichtungserklärung maßgeblichen Verhältnisse und Umstände sind nachwievor gegeben, da Frl. B. einen alternativen Deutschkurs besucht. Sollte Ihre Einschätzung der Situation eine andere sein, teilen Sie uns diese bitte mit.
Ich möchte Sie weiterhin darauf hinweisen, daß bei Fortsetzung der ständigen Anrufe zu jeder Tages - & Nachtzeit um Frl. Brito gegen ihren Willen zur Unterschrift von Dokumenten zu nötigen, auch rechtliche Schritte möglich sind, um dies zu unterbinden.
Mit freundlichen Grüßen
RA H.M.
.."
Ich bin so der maßen schockiert daß ich es nicht in worten fassen kann. Sie hat von vorne anderen Absicht gehabt, und hat sich nut bei dem kurs angemeldet, daß sie ihre Turistvisum verlängert. Betrug von anfang an. Jetzt will die wahrscheinlcih zum 25.10.2011 erneuert in einen Deutschkurs anmelden damit Ihre Visum dieses mal um 9 monaten verlängert wird. Dann wird sie wieder den kurs kurz fristig beenden. Sie war in Neufahrn bei Freising, jetzt ist sie in München. Muss sie dann in München den Visum neu erfordern? Oder kann möglich sein daß die Behörde in Freising daß früh genug ihre Aufenthalt beendet???
Ist also auf jedenfall Ratsam eine Anzeige zu erstatten??? Geht da nicht auf uns zurück, da wir diese Verpflichtung über sie haben???
Im Voraus meinen Besten Dank.
Mit freundlichen Grüssen.
Vielen Danke für Ihre Aufklärung.
Eins möchte ich noch wissen. Da sie noch unter unser Aufsicht (mit dem Verpflichtungserklärung) ist, hatte ich versucht sie mehrmal zu kontaktieren damit wir dies beenden. Dabei bat ich ihr dies zu lesen und unterschrieben an mir zu senden:
"Sehr geehrter Damen und Herren,
Hiermit möchte ich Herrn ... von seiner Verpflichtungserklärung ablösen, da ich mich für eine andere Lebensweg entschieden habe. Den Deutschkurs in Freising werde ich nicht mehr besuchen. Den Wohnort habe ich bereits gewechselt, und falls ich zurück zu meiner Heimatland zurückkehren muss, ist für meine Rückflug gesorgt.
Hierbei sende ich zu meine indentität die Reisepass kopie sowie den Flugticket Kopie.
Mit freundlichen Grüssen,"
Die Antwort darauf erhielt ich diese Drohung:
"Sehr geehrte Frau .(ICH)...,
Frl. B. wird ihre Angaben zum Wohnsitz aktualisieren, um eine korrekte Zustellung der Post an Frl. B. zu gewährleisten und Sie mit dieser nicht weiter zu behelligen.
Die für den Erklärungsinhalt der Verpflichtungserklärung maßgeblichen Verhältnisse und Umstände sind nachwievor gegeben, da Frl. B. einen alternativen Deutschkurs besucht. Sollte Ihre Einschätzung der Situation eine andere sein, teilen Sie uns diese bitte mit.
Ich möchte Sie weiterhin darauf hinweisen, daß bei Fortsetzung der ständigen Anrufe zu jeder Tages - & Nachtzeit um Frl. Brito gegen ihren Willen zur Unterschrift von Dokumenten zu nötigen, auch rechtliche Schritte möglich sind, um dies zu unterbinden.
Mit freundlichen Grüßen
RA H.M.
.."
Ich bin so der maßen schockiert daß ich es nicht in worten fassen kann. Sie hat von vorne anderen Absicht gehabt, und hat sich nut bei dem kurs angemeldet, daß sie ihre Turistvisum verlängert. Betrug von anfang an. Jetzt will die wahrscheinlcih zum 25.10.2011 erneuert in einen Deutschkurs anmelden damit Ihre Visum dieses mal um 9 monaten verlängert wird. Dann wird sie wieder den kurs kurz fristig beenden. Sie war in Neufahrn bei Freising, jetzt ist sie in München. Muss sie dann in München den Visum neu erfordern? Oder kann möglich sein daß die Behörde in Freising daß früh genug ihre Aufenthalt beendet???
Ist also auf jedenfall Ratsam eine Anzeige zu erstatten??? Geht da nicht auf uns zurück, da wir diese Verpflichtung über sie haben???
Im Voraus meinen Besten Dank.
Mit freundlichen Grüssen.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 18.10.2011 16:06:50
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
Sie werden aus Gründen der Waffengleichheit und angesichts des wirtschaftlichen Risikos ebenfalls einen Rechtsanwalt einzuschalten haben - jedenfalls ist dieses mein Rat an Sie.
Eine Anzeige sollten Sie trotzdem erwägen.
Auch wird die Ausländerbehörde selbst Ermittlungen aufnehmen - ggf. für eine Ausweisung -, wobei Sie dieses bei dieser anregen können.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
Sie werden aus Gründen der Waffengleichheit und angesichts des wirtschaftlichen Risikos ebenfalls einen Rechtsanwalt einzuschalten haben - jedenfalls ist dieses mein Rat an Sie.
Eine Anzeige sollten Sie trotzdem erwägen.
Auch wird die Ausländerbehörde selbst Ermittlungen aufnehmen - ggf. für eine Ausweisung -, wobei Sie dieses bei dieser anregen können.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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