Verpflichtung zur Kostenübernahme
05.04.2008 21:36 |
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Trettin
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Anwälte,
da ich in der Öffentlichkeit den Herrn XXX beleidigt habe , bekam ich vor kurzen eine Strafbewährte Unterlassungserklärung mit den Vermerk bei Zuwiederhandlung bekomme ich eine Vertragsstrafe von 4000€,desweiteren soll ich mich verpflichten die entstandenen Kosten eines Rechtsanwaltes von 402€ zu übernehmen .
Im Anhang befand sich gleich eine Rechnung mit Mwst. des Rechtsanwaltes.
Hier meine Frage, muss ich diese Kosten des Anwaltes tragen?
Ich habe doch aber keinen Anwalt beauftragt,ist es nicht so, wer die Musik bestellt muß auch bezahlen?
Kann ich dann auch eine Unterlassungserklärung durch einen Anwalt schreiben lassen und gleich die enstandenen Kosten durch den Anwalt an Herrn XXX weiterreichen?
Mit freundlichen Grüßen...
Trifft nicht Ihr Problem?
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