ich schildere im folgenden mein Anliegen:
Wir haben ein Produkt welches von einem TV-Sender getestet wurde.
Während des Tests standen wir im Kontakt mit der zuständigen Redakteurin, welche uns mehrmals per mail für uns sehr erfreuliche und positive Zwischenberichte geschrieben hatte.
Zwischenzeitlich wurde der Test im TV ausgestrahlt und wir mussten mit verwunderung feststellen, das unser Produkt am schlechtesten bei den Tests (es wurden mehrere Produkte mit gleicher Wirkung getestet) abgeschnitten haben soll und als "nicht empfehlenswert" und "Wirkungslos" bezeichnet wird.
Nun möchten wir gerne eine offizielle Stellungnahme dazu auf unserer Internetseite veröffentlichen.
Hierzu nun meine Frage:
Kann ich die mails der Redakteurin einfach so veröffentlichen oder muß ich ihren Namen unkenntlich machen oder darf ich das überhaupt nicht?
Wir möchten natürlich unsere Kunden über o.g. Wiedersprüchlichkeit informieren.
Im voraus vielen Dank!
Antwort geschrieben am 08.06.2010 09:54:04 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Wrangelstrasse 16, 24105 Kiel, Tel: 0431-895990, Fax: 0431-84930
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 300
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Ihre Anfrage möchte ich anhand Ihrer Sachverhaltsschilderung und unter Berücksichtigung Ihres Mindesteinsatzes wie folgt beantworten:
Die Nennung des Namens der Redakteurin sollte nur mit deren ausdrücklich erklärten Einverständnis geschehen. Ansonsten muessen Sie die persönlichen Daten weglassen. Das Bundesdatenschutzgesetz schützt grundsätzlich alle personenbezogenen Daten. Diese dürfen ohne Erlaubnis nicht veröffentlicht werden.
Die Verwendung des Inhaltes der Mails ist hingegen zulässig. Das Briefgeheimnis wird nicht betroffen, da dies den Empfänger, also Sie, schützt. Das Urheberrecht ist ebenfalls nicht tangiert, da es sich nicht um ein geschütztes Werk im Sinne des UrhG handelt.
Ich hoffe, Ihnen damit einen ersten rechtlichen Überblick im Rahmen dieser Erstberatungsplattform verschafft zu haben.
Mit freundlichem Gruß
S.Steidel
Rechtsanwalt
Für die weiteren Kontaktdaten oder nähere Informationen besuchen Sie gern meine website, rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir direkt eine eMail.
info@kanzlei-steidel.de
Tel.: 0431 - 895990
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 08.06.2010 10:08:45
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Erlauben Sie mir noch eine kurze Nachfrage:
Genügt es wenn ich den Nachnamen der Redakteurin bis zum Anfangsbuchstaben abschneide?
Also so z.B.
Petra M.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Erlauben Sie mir noch eine kurze Nachfrage:
Genügt es wenn ich den Nachnamen der Redakteurin bis zum Anfangsbuchstaben abschneide?
Also so z.B.
Petra M.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 08.06.2010 10:26:43
Ich halte dies für riskant und würde davon abraten. Personenbezogene Daten im Sinne des BDSG sind auch solche, die eine Person bestimmbar machen. Sie sollten die Namensangaben daher ganz weglassen.
Ich halte dies für riskant und würde davon abraten. Personenbezogene Daten im Sinne des BDSG sind auch solche, die eine Person bestimmbar machen. Sie sollten die Namensangaben daher ganz weglassen.
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