Vernichtungsanspruch bei Plagiaten
21.11.2005 15:54 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
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Rechtsanwalt Markus Timm
Guten Tag,
in meinem Fall geht es um Markenrechtsverletzung.
Ich habe ein kleines Gewerbe angemeldet und verkaufe über eBay Bekleidung.
Ich kaufte Anfang Oktober über Ebay 20 Shirts der Fa. Lacoste ein. In der Beschreibung und Verkaufsabwicklung war als Ort Kanada angegeben.
Als ich die Shirts weiter verkaufen wollte, machte der Anwalt der Fa. Lacoste mich darauf aufmerksam, dass ich mit Plagiaten handele und forderte eine Unterlassungserklärung von mir, welche ich auch unterschrieb.
Danach kam die Kostennote (Streitwert 25.000 Euro, Gebühr 1,3) – diese bezahlte ich und dachte der Fall sei erledigt.
Da ich ja falsche Ware bezog, wollte ich nun wenigstens den Kaufpreis zurück erstattet bekommen und leitete über Paypal das Beschwerdeverfahren ein. Danach wurde ich von Paypal aufgefordert, die Ware zurück zu senden und danach erhielte ich mein Geld zurück.
Dies tat ich dann auch. Und erst jetzt wurde mir mitgeteilt, dass der Verkäufer nicht in Kanada, sondern in Thailand sitzt.
Nun bekomme ich vom RA die Aufforderung, die Plagiate an ihn zur Vernichtung zu senden (§18 MarkenG). Kann er das eigentlich noch von mir verlangen, es wäre doch besser gewesen, er hätte das in einem seiner vorherigen Schreiben bereits mal erwähnt?! Nun soll ich also den Versandbeleg hin senden, da die bloße Behauptung über die Rücksendung natürlich nicht ausreicht.
Meine Fragen:
1. Wird mir der RA eine erneute Kostennote senden und muss ich diese bezahlen? (Wie gesagt, bisher war von diesem Anspruch der Fa. Lacoste nie die Rede!)
2. Auf dem Paketabsender ist mein Freund (allerdings gleiche Anschrift) vermerkt, da er das Paket für mich bei der Post abgegeben hat – kann man nun von ihm auch eine Unterlassungserklärung verlangen und wenn ja, weshalb?
3. Ist es nun ein Problem, dass das Paket nach Thailand ging, wo doch der Kauf (angeblich) in Kanada erfolgte?
Ich dachte, mit den Kosten i.H.v. knapp 1.000 EUR habe ich nun alles beglichen, aber ich denke, es ist noch lange kein Land in Sicht – kann der RA wirklich immer wieder neue Aspekte aus dem Ärmel schütteln – wo es doch ein Leichtes wäre, etwaige Ansprüche seiner Mandantin gg. mich gleich zu erwähnen?
Für Ihre Hilfe bedanke ich mich im Voraus!









