Vermögenschadenhaftpflichtversicherung Begrenzung Nachhaftungsfrist
08.03.2009 08:45 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht
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Rechtsanwalt Johannes Muhr
ich war von 1996 bis zur Aufgabe meiner Selbständigkeit als Versicherungsmakler im Oktober 2004 durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgesichert.
Seit 2004 bin ich im Angestelltenverhältnis und benötige keine eigene VSV mehr.
Nun versucht ein ehemaliger Kunde mich wegen Falschberatung bei einer atypisch stillen Beteiligung zu verklagen. Die Beratung war im Jahre 1999, zu einem Zeitpunkt, zu dem ich auch versichert war.
Die Versicherung verweigert nun die Deckungszusage mit dem Hinweis, dass die vertragliche dreijährige Nachhaftungsfrist abgelaufen sei, da der Schaden erst Ende 2008 gemeldet wurde und der Versicherungsvertrag in 10/2004 endete. Vor Ende 2008 hatte ich noch keine Kenntnis darüber, dass der Kunde eine Klage plant.
WIe aussichtsreich ist eine Klage gegen die Versicherung? Ich möchte nicht noch tausende Euro womöglich in den Sand setzen.
Der Streitwert liegt bei 15.000 Euro.
Hilft mir das Urteil des OLG Stuttgart vom 27.11.2008 (Aktenzeichen 7 U 89/08) unter Umständen weiter?









