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Frage geschrieben am 10.01.2012 13:56:39

Vermögenschaden Vermieter/Steuerberater

Rechtsgebiet: Schadensersatz | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 508
Hallo,

blöde Situation:

1. Ich bin als Betreuer tätig
2. in einer Neubstellung ist mein Ex-Steuerberater der Vermieter
3. es kommt zu einem Streit mit dem Vermieter, da er dem Betreuten Gelder unrechtmäßig vorenthält
4. Er sah in der Vergangenheit einen Vermögensschaden in seiner Tätigkeit als Steuerberater nicht ein.
5. Aufgrund des sich anbahenden Rechtsstreits in der Betreuungssache kündige ich den Berater"vertrag"
6. Er stellt die Schlussrechnung, u.a. eine angefangene Steuererklärung
7. Es kommt zum Rechtsstreit um die Vergütung. Vergleich erkennt den Vermögensschaden an, nicht die Umstände, die dazu führten, daß ich die Steuererklärung doppelt zahlen mußte.

Frage: Kann ich die "doppelte" Arbeit (Steuererklärung) vom Vermieter als Vermögensschaden erfolgreich wieder einklagen?

Ich kann mir nur schwer vorstellen, daß ein völlig unangemessenes Verhalten keine Folgen hat.


Antwort geschrieben am 10.01.2012 14:24:01
Rechtsanwältin LL.M. Anja Merkel
Könneritzstraße 7, 01067 Dresden, Tel: 0351 2749353, Fax: 0351 2749355
Erbrecht, Internationales Recht, Medienrecht, Reiserecht, Vertragsrecht
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Sehr geehrte Fragestellerin,
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen. Ihre Fragen beantworte ich hinsichtlich Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes folgendermaßen.


Nach Ihren Angaben wurde ein gerichtlicher Vergleich mit Anerkennung des Vermögensschadens geschlossen. Insofern können Sie doch aus dem gerichtlichen Vergleich vollstrecken, vgl. § 794 Abs.1 Nr.1 ZPO. Für eine erneute Klage wäre der Rechtsweg damit nicht eröffnet.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.

Beste Grüße

Anja Merkel, LL.M.
Rechtsanwältin

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 10.01.2012 14:39:41

Bitte lesen Sie die Frage nochmals!
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 10.01.2012 15:02:19

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Ich lese Ihre Frage erneut: Kann ich die "doppelte" Arbeit (Steuererklärung) vom Vermieter als Vermögensschaden erfolgreich wieder einklagen?

Sie möchten "wieder" einklagen. Daher gehe ich gehe davon aus, dass Sie dies bereits versucht haben und der Rechtsstreit mit Vergleich:
"7. Es kommt zum Rechtsstreit um die Vergütung. Vergleich erkennt den Vermögensschaden an, nicht die Umstände, die dazu führten, daß ich die Steuererklärung doppelt zahlen mußte." beendet wurde.

Insofern kommen ich zum bereits genannten Ergebnis. Sollte ich Ihre Frage falsch verstanden haben, wäre ein konkreter Hinweis angebracht.

Da ein solcher Hinweis nicht vorliegt, spekuliere ich nunmehr, dass Sie nicht "wieder" klagen wollen, sondern es Ihnen um gerichtliche Feststellung eines Fehlverhaltens des Steuerberaters bzw. Vermieters geht? Dies können Sie mit einer Feststellungsklage anstreben.

Sollte jedoch, verzeihen Sie den Hinweis, aber diese Option geht aus Ihren Ausführungen nicht hervor, einen gerichtlichen Vergleich geschlossen haben und der zugesprochene Vermögensschaden war der des Steuerberaters, dann hätten Sie lediglich die Möglichkeit vom gerichtlichen Vergleich zurückzutreten. Weiterhin können Sie materielle Einwendungen gem. §§ §§ 767,794 ZPO in einem neunen Verfahren geltend machen.

Ich hoffe nunmehr Ihre Frage beantwortet zu haben.



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