Vermittlungscoaching, Trainings-Maßnahme bei ALG II
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Sozialrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
Hallo und guten Tag,
bevor ich mein eigentliches Anliegen zur Sprache bringe, zunächst einige Hintergrund-Informationen:
seit dem 01.01.2005 beziehe ich ALGII.
Seit dem 23.April befinde ich mich in einer Bewerbungs-, respektive Trainings-Maßnahme, über deren Sinn oder Unsinn man sich streiten kann, zumal ich eine solche Maßnahme nunmehr zum vierten Mal absolviere!
Der Brief mit der Einladung zum „Vermittlungscoaching" erreichte mich wenige Tage vor Beginn der Maßnahme – es fand kein persönliches Gespräch mit meiner Fall-Managerin statt!
Zudem gibt es gesundheitliche Einschränkungen (Tinnitus, rezidivierende Depression, etc.) – diese sind meiner Fall-Managerin hinlänglich bekannt, worauf wir uns bei der Suche nach einem Arbeitsplatz auf den Teilzeitbereich geeinigt hatten! In den Unterlagen der beauftragten Firma zur Durchführung der Trainings-Maßnahme werde ich als zu vermittelnde Person in eine Vollzeitstelle gelistet! Es ist müßig sich ein um das andere Mal erklären und rechtfertigen zu müssen!
Die Trainings-Maßnahme sieht zur Komplettierung ein etwa zwei wöchiges Praktikum vor! Der alleinige Gedanke wieder einmal zu einem Praktikum gezwungen zu werden – lässt mir, mit Verlaub – schon im Vorfeld alle Haare zu Berge stehen! (Gebranntes Kind scheut das Feuer!!!)
Des Weiteren möchte ich noch kurz erwähnen, dass ich seit März vergangenen Jahres einen Gewerbeschein beantragt habe (gestalte und drucke eigene Bücher und Fotokarten), zahle ordnungsgemäß meinen Beitrag zur Berufsgenossenschaft, d.h., ich übe eine selbstständige Nebenbeschäftigung aus!
Doch nun zur eigentlichen Frage: bei meinem letzten Besuch im März hatte meine Fall-Managerin im Eifer des Gefechtes vergessen, eine neue Eingliederungsvereinbarung abzuschließen.
Wie soll ich mich – mit diesem Hintergrund – nun im aktuellen Fall der Trainings-Maßnahme und des bevorstehenden Praktikums verhalten – darauf hinweisen, dass überhaupt keine Eingliederungsvereinbarung besteht? Welches Verhalten würden Sie mir raten?
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich recht herzlich
und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Dillo
-- Einsatz geändert am 20.05.2012 17:11:59
ALG
Eingrenzung vom Fragesteller
20.05.2012 | 17:10









