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Frage geschrieben am 09.09.2011 14:45:18

Vermittlung von Hotelübernachtungen

Rechtsgebiet: Reiserecht | Einsatz: € 30,00 | Status: archiviert | Aufrufe: 1071
Ich will Hotelsübernachtungen online vermitteln.
d..h. ich baue eine Website, auf welcher ausgewählte Hotels "spezielle Packages (z.B 2Ü am Wochenende + Zugang zu Saunabereich) für im voraus bestimmte Daten angeboten sind:
zb: ein Wochenende im Hotel x für 2 mit kostenlosem Zugang zu Saunabereich
-> Einchecken entweden am 10.02 , 03.04 oder 12.05
-> das Angebot ist nur für wenige Tage gültig,
-> Anzahl der Zimmer ist beschränkt

Auf der Website wird die "Buchung" des Kunden angenommen und das Geld einbezahlt. (Der Kunde schickt uns ein bindendes Angebot, Vertrag kommt erst mit Bestätigung der Einzahlung zustande)

Kann ich sagen, dass ich nur ein Makler bin (und dass ich im Auftrag des Hotels die Verkaufsabwiklung realisiere?)

Entsteht zwischen meiner Website und dem Kunden einen Vertrag (weil das Geld bei mir für eine kurze Zeit landet?) oder kann ich behaupten, der Vertrag entsteht zw. Hotel (Veranstalter) und Kunden

Brauche ich eine Genehmigung, muss ich mich anmelden (die Website gehört einer UG)?

kann mir jemanden einen üblichen Vertrag zwischen Hotel und Makler verkaufen?


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