Verminderung des Ehegattenunterhalts nach Änderung der Rechtsprechung?
06.09.2009 15:11 |
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Familienrecht
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit November 2003 geschieden. Die Ehe dauerte formell gut 16 Jahre. Seit Anfang 1996 lebten wir jedoch dauerhaft und räumlich getrennt. Während der Ehe war meine Ex-Frau durchgehend selbst berufstätig, weitestgehend in Vollzeit.
Im Scheidungsverfahrens wurden die Unterhaltsansprüche durch Vergleich geregelt.
Hierbei wurden bei mir zugrunde gelegt:
Ein monatliches Nettoeinkommen von 3.800 Eur.
Bei meiner Ex-Ehefrau:
eine monatliche EU-Rente von 1.200 Eur und 300 Eur andere Einkünfte. Die Erwerbsunfähigkeit trat während des Getrenntlebens ein.
Im Vergleich wurden damals vereinbart:
Kindesunterhalt für meinen 1988 geborenen Sohn (nach Alterstufe 3, Einkommensgruppe 10) tabellarisch 483 Eur, Zahlbetrag 406 Eur.
Ehegattenunterhalt insgesamt 530 Eur monatlich
(Elementarunterhalt 420 Eur, Altersvorsorgeunterhalt 110 Eur)
Mein volljähriger Sohn befindet sich noch in Ausbildung und wohnt mittlerweile nicht mehr bei der Mutter.
Meine Frage:
Besteht nach der jüngsten Änderung der Unterhaltrechtes die Möglichkeit, den Ehegattenunterhalt zur verringern und wie muss ich hierzu vorgehen oder muss ich bis zum Ableben weiter zahlen.
Trifft nicht Ihr Problem?
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