Natürlich ist es ärgerlich.
Die Vermietung kann ich wegen Kapitaldienst, Hausgeld, Zweitwohnungssteuer nicht aussetzen. Ich bin nicht Verursacher und kann nichts dran ändern. Was muss ich rechtlich beachten?
Antwort geschrieben am 02.01.2012 18:58:19 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Stefan Steininger
Brennereistr. 1, 71282 Hemmingen, Tel: 07150 - 913 913, Fax: 07150 -913 919
Arbeitsrecht, Reiserecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Zivilrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht, Mietrecht
Bewertungen: 351
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gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt summarisch:
Bei Ferienwohnungen gilt Mietrecht. Sie müssen die Wohnung mangelfrei zur Verfügung stellen.
Die Baustelle könnte Lärm und Schmutz verursachen, die eine Minderung des Preises rechtfertigen können. Wenn dem so ist, können Sie auf die Baustelle bei der Vermietung hinweisen, dann ist (bei nachvollziehbarer Beschreibung) kann dann eine Minderung nicht darauf gestützt werden, da diese Umstände bekannt waren.
Das Sie nicht mit unzutreffenden Zusagen (wie Blick) weben dürfen, ist offenkundig.
Alles weitere sollte ggf. noch im Detail geprüft werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen zunächst helfen.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 02.01.2012 19:14:12
Vielen Dank.
Wenn ICH den Mangel angeben muss, habe ich einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Bauherrn?
Vielen Dank.
Wenn ICH den Mangel angeben muss, habe ich einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Bauherrn?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 03.01.2012 07:33:26
Dem Grunde nach ist dies möglich. Sie müssen den Schaden dann konkret darlegen und auch den ZUsammenhang beweisen.
Dem Grunde nach ist dies möglich. Sie müssen den Schaden dann konkret darlegen und auch den ZUsammenhang beweisen.
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