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Frage geschrieben am 26.10.2010 20:12:43

Vermietete Haus ersteigert, wen gehört was ....

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1395
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Ich habe vor kurzen ein Haus ersteigert das vermietet ist. Vor der Versteigerung wurde ein Verkehrswertgutachten erstellt.
Vor der Versteigerung hat der Mieter der Rechtspflegerin ein Schreiben vorgelegt wo aufgelistet ist, was alles vom Ihm erbracht wurde und was Ihm gehört. Das Schreiben wurde vorgelesen. Nach der Versteigerung sandte mir der Mieter dies Schreiben auch zu.

Inhalt des Schreiben:
gegen oben genanntes Gutachten legen wir Widerspruch ein. Wir haben nachfolgende Anmerkungen bzw. Richtigstellungen:
- die Einfriedung (Maschendrahtzaun) ist von uns finanziell beidseitig vom damaligen Geschäftsführer erworben worden
- der Parabolspiegel ist Mietereigentum
- im OG sind die Zwischenwände gestellt (Trockenbau)
- Einfriedungen, Pflanzen, Rasen, Koniferen, Pergolen, Mülltonnenstellplatz. Wäschetrockenvorrichtung sind insgesamt vom Mieter angelegt bzw. erbracht
- Laminat ist vom Mieter ohne Beteiligung des Vermieters finanziert
- Die gesamte Kochausstattung einschließlich Ceranfeld, Spüle sind Eigentum des Mieters
- Einfriedung und Maschendrahtzaun einschließlich Mülltonneneinfriedung, Koniferen alle Pflanzungen und Rasen sind vom Mieter finanziert
Wir bitten um Beachtung.

Im Gutachten ist nur aufgelistet, dass ein Schuppen und ein Carport den Mieter gehört.
Die Dinge die der Mieter in seinen Schreiben anspricht, stehen im Gutachten und wurden für die Bewertung des Haus mit herangezogen (außer Küche) .
Ich möchte in fünf Jahren ins das Haus einziehen und Eigenbedarf anmelden.
Meine Fragen nun:
Ich bin davon ausgegangen, dass alles was im Gutachten aufgelistet wurde und nicht den Mieter zugeordnet wurde in meinen Eigentum übergeht.
1. Wie ist die Rechtslage, wen gehört nun was?
2. Wenn ich den Mieter Kündige und Ihm gehören nach Rechtslage ein teil oder alle beanstandete Punkte, wie sollte man verfahren?
3.Bei eventueller Abstandszahlung, wie sind die Dinge zu bewerten?
4. Kann der Mieter alles was Ihm gehört einfach abbauen bzw. Pflanzungen ausbuddeln?

Ich bitte um ausführliche Beantwortung. Vielen Dank!


Antwort geschrieben am 26.10.2010 21:33:20
Rechtsanwalt Robert Weber
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Zu Ihren einzelnen Fragen:

1.: Ihnen gehört das Haus und alle Dinge, die nicht im Gutachten oder im Schreiben des Mieters als dem Mieter gehörend verzeichnet sind. D.h., die von Ihnen aufgezählten Sachen gehören dem Mieter und er kann sie bei Auszug entfernen.

2.: In dem Fall sollten Sie sich mit dem Mieter gütlich einigen, ansonsten hat der Mieter das Recht, das Haus in den Zustand zu versetzen, in dem es war, als er es bezogen hat. Allerdings haben auch Sie das Recht, den Mieter aufzufordern, das Haus in dem Zustand zu verlassen, in dem es bei dessen Einzug war. Sie sollten also zeitig mit eventuellen Abstandsverhandlungen beginnen.

3.: Die Dinge sind nach Marktwert unter Berücksichtigung der Abnutzung zu bewerten. Im Grunde ist es Verhandlungssache, d.h. Sie können die Abstandszahlung problemlos auf jeden Betrag festlegen, auf den Sie und der Mieter sich einigen können.

4.: Ja, das kann der Mieter.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 26.10.2010 22:48:32

Nachfrage ...
Muss der Mieter nicht belegen (durch Rechnung z.B.) das er die Leistungen erbracht hat bzw. die Dinge ihm gehören?
Wer muss was beweisen und wie?
Kann ich nicht einfach das Gutachten nehmen und darauf pochen?
Da steht nur das der Carport und der Schuppen den Mieter gehört.
Der Mieter war anwesend bei der begehehung des Hauses und Grundstückes durch den Gutachter und wurde auch befragt.
z.B. Gutachten (Befragung Mieter):
Sonstige Probleme, die für einen Interessenten interessant sein könnten?
Antwort: nein

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 26.10.2010 23:01:13

Sehr geehrter Ratsuchender,

in der Tat muß der Mieter im Streitfalle alles beweisen, was für ihn günstig wäre. Dazu gehört, das der Brief vor der Versteigerung verlesen wurde, aber auch, dass die genannten Dinge ihm gehören und/oder von ihm eingebaut wurden. Mögliche Beweismittel sind dabei Rechnungen, aber auch das Übergabeprotokoll beim Einzug und eventuelle Aussagen des Vorvermieters.

Sie müssen lediglich beweisen, dass Sie das Haus ersteigert haben. Das können Sie durch die entsprechenden Zuschlagsakten des Gerichtes beweisen.
Sollte der Mieter vorher etwas ausbauen/ausgraben, müssen Sie beweisen, dass die entsprechende Sache zuvor in dem Haus/Garten war. Hier sind Fotos, das Gutachten und eventuelle Zeugen mögliche Beweismittel.

Sie können sich auf das Gutachten beziehen, jedoch hat das Gutachten bezüglich der Eigentumssituation keinen großen Beweiswert. Es ist jedoch ein Indiz, gegen das der Mieter erst angehen muß. Sprich, durch die Aufllistung in dem Gutachten gerät der Mieter zusätzlich unter Beweislast.

Bezüglich der Befragung kann sich der Mieter damit herausreden, dass er nicht daran gedacht hat.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

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