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Frage geschrieben am 08.03.2010 09:13:20

Vermieterpfandrecht

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1216
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Hallo,
Gewerbeobjekt, nächster Kündigungstermin zum 31.12.10. Der Mieter ist mit 3 Mieten im Rückstand + NK. . Der Mieter löst seine Firma au zum 31.03.10 auf und ist der Meinung, dass auch damit das Mietverhältnis aufgelöst ist. Kaution ist nicht hinterlegt.Keine GmbH.
Meine Fragen:
Wann ist der Mietvertrag beendet???
Bin ich verpflichtet einen Nachmieter zu nehmen?
Ist beim Vermieterpfandrecht auch die Miete bis zum 31.12.10 abgesichert?
Maschinenpark vorhanden.



Antwort geschrieben am 08.03.2010 10:42:57
Rechtsanwalt Jochen Bauer
Sanderstraße 4a, 97070 Würzburg, Tel: 0931/26082760, Fax: 0931/26082770
Arbeitsrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:

Grundsätzlich beendet die Auflösung der Firma bzw. der Gesellschaft nicht gleichzeitig das Mietverhältnis. Der Mietvertrag hat vielmehr weiterhin Bestand; in die Haftung genommen werden können, je nach Gesellschaftsform, die Gesellschafter, der Geschäftsführer, die Kommanditisten oder der Einzelkaufmann.
Das Mietverhältnis endet somit grundsätzlich erst mit dem nächsten Kündigungstermin, sofern eine entsprechende Kündigung erfolgt.
Es kann jedoch sein, dass dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht bzw. das Recht zur außerordentlichen Kündigung zusteht. Hierzu ist der Mietvertrag zu prüfen, ob sich aus diesem ein solches Recht ergibt.
Sie haben nicht die Pflicht, einen Nachmieter zu suchen. Jedoch können Sie aus dem Grundsatz von Treu und Glauben verpflichtet sein, zur Schadensminderung einen geeigneten Nachmieter zu akzeptieren, wenn Ihnen ein solcher angeboten wird.
Das Vermieterpfandrecht sichert die Forderungen aus dem bisherigen Mietverhältnis und für Forderungen aus dem laufenden und dem folgenden Mietjahr ab. Da davon auszugehen ist, dass das Mietverhältnis bis zum 31.12.2010 besteht – wenn nicht einer der oben genannten Sonderfälle vorliegt -, sind somit auch die Mietforderungen bis zum 31.12.2010 abgesichert, solange die entsprechenden Gegenstände auch tatsächlich dem Vermieterpfandrecht unterliegen.
Dem Vermieterpfandrecht unterliegen grundsätzlich Sachen des Mieters, die der Pfändung unterliegen. Bei dem Maschinenpark wäre daher zu überprüfen, ob die Maschinen im Eigentum des Mieters stehen oder er hieran ein Anwartschaftsrecht hat.

Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen.


Mit freundlichen Grüßen

Jochen Bauer
(Rechtsanwalt)


Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 24.05.2010 08:54:59

Sehr geehrter Herr Bauer,
der Mieter beabsichtigt jetzt seine Maschinen
zu verkaufen und aus dem Erlös seine Mietschulden bei mir zu begleichen.Über kurz oder lang wird der Mieter gezwungen sein Insolvenz anzumelden. Kann der Insovenzverwalter die bezahlte Miete von mir zurückverlangen? Wenn ja,was muß ich tun um das zu verhindern. Das Vermieterpfandrecht habe ich noch nicht ausgesprochen.Den Mietvertrag möchte ich zum 31.06.10 auflösen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 25.05.2010 08:59:41

Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Nachfrage stellt letztlich eine vollständig neue Frage mit einer neuen Thematik dar. Eine Antwort im Rahmen der hier geltend gemachten Nachfragefunktion kann somit nicht gegeben werden.
Anzumerken ist jedoch, daß es letztlich darauf ankommen wird, ob Sie durch die Mietzahlungen anderen Gläubigern gegenüber bevorzugt werden und natürlich auch, wie lange es dauert, bis tatsächlich die Insolvenz eintritt.

Mit freundlichen Grüßen

Jochen Bauer
(Rechtsanwalt)



Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Vermieterpfandrecht | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-03-10
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