Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 29 weitere Antworten zum Thema Vermieterpfandrecht.
Es kommt zwischen Mieter M und Vermieter V zu Streitigkeiten. Im weiteren Verlauf kündigen beide Seiten das Mietverhältnis fristlos. V spricht das Vermieterpfandrecht aus, will die Schlüssel entgegennehmen und die Sachen des M bis zur gerichtlichen Klärung einlagern. Im Falle der Zuwiderhandlung droht er mit Anzeige.
M denkt sich, die Schlüssel kann V zwar bekommen, aber die unpfändbaren Sachen nehme ich mit:
- Möbel (Tisch/Bett/Schrank/Kleiderschrank)
- Bekleidung
- Geschirr
- Waschmaschine, Trockner, Mikrowelle
- TV
- Computer & Zubehör (wird beruflich benötigt)
- Akten, Unterlagen
- alle Sachen, die in Eigentum eines 3. stehen
Besteht die Gefahr der Pfandkehr?
Was muß M noch beachten?
Antwort geschrieben am 21.02.2011 15:52:56
unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und des mitgeteilten Sachverhaltes möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Das Vermieterpfandrecht ergibt sich aus § 562 BGB.
Danach steht dem Vermieter zur Absicherung seiner Forderungen aus dem Mietverhältnis, wie beispielsweise Mietzahlungen, ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen (z.B. Mobiliar) des Mieters zu.
Für Mietverhältnisse über Wohnraum ist das Vermieterpfandrecht allerdings kaum von Bedeutung. Dies resultiert aus den gesetzlich bestimmten Pfändungsverboten (§§ 811 ff. ZPO).
Nach § 811 ff. ZPO sind insbesondere alle dem persönlichen Gebrauch bzw. der Haushaltsführung dienenden Sachen und Einrichtungsgegenstände des Schuldners unpfändbar. Einzelheiten ergeben sich aus den §§ 811 ff. ZPO.
Eine Strafbarkeit wegen sog. "Pfandkehr" richtet sich nach § 289 StGB.
§ 289 StGB schützt bewegliche Sachen in der Hand des Nichteigentümers, an denen jemand u.a. ein Pfandrecht hat.
Voraussetzung für eine "Pfandkehr" ist also u.a. ein bestehendes Pfandrecht.
Dieses besteht aber gerade bei unpfändbaren Sachen nicht, da diese nicht vom Vermieterpfandrecht erfasst werden.
Hinweis: Verwertet der Vermieter unpfändbare Sachen, so macht er sich dem Mieter gegenüber schadensersatzpflichtig.
Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung Ihrer Frage weitergeholfen zu haben.
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