Es wurde von meiner Mutter bewohnt und steht seit 2 Jahren leer.
Es meldete sich eine 5 köpfige Familie, der Vorvermieter hat Eigenbed. angemeldet. Ich übergab der Frau u. Mutter der Familie
die Schlüssel meines Hauses zur Renovierung. Es wurde vereinbart
den Mietvertrag zum o1.11.06 zu schließen, eine Kaution von 3 Kaltmieten zu überweisen und es sollte ein Türdurchbruch vorgenommen werden.
Die Kaution wurde nicht gezahlt, der Türdurchbruch entpuppte sich als Herausschlagen einer ganzen Wand, obwohl abgesprochen war, daß erst ein Fachmann befragt wird, ob es sich um eine tragende wand handelt.Jetzt wurden schon Schlösser ausgetauscht ohne mein Wissen. Ich habe erfahren, das die Frau schon eine Offenbarungseid geleistet hat u. mehrer Vorvermieter noch Forderungen an die Fam. haben. Ein Mietvertrag wurde noch nicht untersschrieben.Hat das Mietverh. schon mit der Schlüsselübergabe begonnen oder beginnt es erst nach Unterschrift
welche dann sicherlich nicht erfolgt. Wie bekomme ich die Familie aus meinem Haus?
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Diese Antwort ist vom 25.10.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 25.10.2006 23:21:06 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Patrycja Gerhardy
Entenmarkt 3, 37154 Northeim, Tel: 05551/3649, Fax: 05551/66348
Familienrecht, Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 8
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Den durch Sie geschilderten Umständen nach, hat das Mietverhältnis noch nicht begonnen, es wurden lediglich Vertragsverhandlungen geführt, die ein Betreten des Hauses zur Vorrenovierung im Vorfeld eines Mietvertrages zum Gegenstand hatten.
Wenn die Verhandlungen nicht zum Gegenstand hatten, dass die Familie bereits vor dem 1.11. einziehen darf, dann ist auch kein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen.
Wenn Einzug vor dem 01.11. vereinbart war, besteht ein Mietvertrag,den Sie aber fristlos kündigen können, da die Mietsache schwer beschädigt wurde und weil die Kaution nicht bezahlt wurde. Sie müssten vorher eine schriftliche Fristsetzung zur Wiederhesrtellung des früheren Zustandes und zur Zahlung der Kaution voirnehmen.
ZHur sicherheit empfehle ich, hilfsweise auf Eigenbedarf mit 3-Monatsfrist zu kündigen, weil Sie die Wandreparatur sicherlich zu Ende führen wollen.
Sie müssten dann umgehend Räumungsklge erheben, möglicherweise besteht ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
Für eine weitere Verfolgung Ihrer Ansprüche stehe ich gern zur Verfügung unter 0551/37075656.
Mit freundlichen Grüßen,
Patrycja Gerhardy
Rechtsanwältin
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