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Vermieter will Mietverhältnis mit Untermieter fortsetzen


07.06.2012 08:55 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Mikael Varol


| in unter 1 Stunde

Hallo,

wir sind Mieter einer Gewerbeeinheit. Es wurde eines dieser bekannten Standardmietverträge geschlossen (Eigentümerverbandsvorlage). Der Vermieter hat uns die Vermietung an einen bestimmten Untermieter ausdrücklich genehmigt, d.h. er ist im namentlich auch vollständig bekannt. Nun läuft unser Mietvertrag (Zeitmietvertrag) in einigen Monaten aus. Eine Verlängerungsklausel sieht der Vertrag vor, jedoch wird der Vermieter wohl, zur Vermeidung der Wirkungsentfaltung dieser, rechtzeitig kündigen. Wir wissen, dass der Vermieter inzwischen einen Mietvertrag mit unserem eigenen Untermieter geschlossen hat, um so quasi einen nahtlosen Übergang zu ermöglichen und uns aus dem Gebäude zu "verdrängen".

Die Frage, die sich uns stellt: Darf der Vermieter bzw. unser Untermieter das ohne weiteres überhaupt? Verletzt einer hierbei keine Vertrags- bzw. Treuepflichten gegenüber uns. Wie sieht es mit einer möglichen Sittenwidrigkeit bzw. einer rechtsmissbräuchlichen Gestaltung aus? Schliesslich haben wir den Untermieter einst beschafft und sollen nun "ausgebotet" werden.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 437 weitere Antworten zum Thema:
Untermieter Vermieter Mietverhältnis
07.06.2012 | 09:21

Antwort

von

Rechtsanwalt Mikael Varol
38 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.

Bitte beachten Sie, dass die nachstehenden Ausführungen lediglich eine erste rechtliche Einschätzung auf Grundlage Ihrer Angaben darstellen. Hierbei ist der Umfang meiner Beratung durch die gesetzlichen Vorgaben des § 4 RVG begrenzt.

Mietverträge, die eine Verlängerungsklausel enthalten, verlängern sich automatisch auf bestimmte oder unbestimmte Zeit, wenn sie nicht zum vereinbarten Vertragsende gekündigt werden. Der Vermieter müsste Ihnen fristgerecht, also innerhalb der in Ihrem Vertrag genannten Frist, kündigen. Dies wird er nach Ihrer Einschätzung auch tun. Da Vertragsfreiheit herrscht, darf sich der Vermieter seinen Mieter selbst aussuchen. Wenn er das Mietverhältnis mit Ihnen nicht mehr fortführen möchte, ist dies aus den von Ihnen genannten Gründen weder sittenwidrig noch rechtsmissbräuchlich. Schließlich haben Sie den Vertrag unterschrieben.

Ich bedauere, Ihnen keine positivere Auskunft geben zu können, hoffe aber Ihnen trotzdem weitergeholfen zu haben.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in dieser Sache einen ersten hilfreichen Überblick verschaffen konnte. Ich weise Sie darauf hin, dass Ihre Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung beantwortet wurde und eine endgültige Einschätzung der Rechtslage nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich ist. Die Antwort dient einer ersten rechtlichen Einschätzung. Dies kann jedoch eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen. Ich weise Sie zudem darauf hin, dass das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen kann.

Bei eventuellen Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.


Mit freundlichen Grüßen

Mikael Varol
Rechtsanwalt

Paderborner Straße 2
10709 Berlin

Tel.: 030 / 893 615-0
Fax: 030 / 893 615-55

E-Mail: info@rechtsanwalt-varol.de
Internet: www.rechtsanwalt-varol.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Mikael Varol
Berlin

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