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Vermieter verlangt Ersatz Arbeitsplatte in Küche nach Auszug


17.02.2009 17:41 |
Preis: ***,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Böhler


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Tochter hat wenige Monate in einem Personalwohnhaus ihres ehemaligen Arbeitgebers gewohnt. Da sie den Arbeitgeber wechsete, musste sie zum 30.11.08 aus der Wohnung ausziehen. In der Wohnung war eine kleine neue Einbauküche vorhanden. Leider war unserer Tochter ein Missgeschick passiert: Sie hatte einige Kratzer in der Arbeitsplatte verursacht, indem sie beim Entbeinen eines Schinkens vom Knochen abrutschte und in die Plattenoberfläche schnitt. Bei der Endreinigung hatte ich das zwar gesehen, die Schnitte aber als eher unwesentlich erachtet. (Man muss dazu sagen, dass es keine hochwertige Wohnung ist, eine Personalwohnung unterer Mittelklasse). Zur Wohnungsübergabe war meine Tochter leider nicht zugegen, da sie im Schichtdienst tätig ist. Ich hatte einen Brief gegen Quittung bei der Nachtwache hinterlassen, mit Schlüsselübergabe und dem Hinweis, dass wenn nicht bis zu einem angegebenen Termin eine Rückmeldung des Vermieters erfolgen würde, wir die Übergabe als mängelfrei vollzogen erachten würden. Bis zum Termin meldete sich niemand. Es meldete sich die Hausverwaltung erst mehrere Tage später, (Mitte Dezember) nun mit der Aufforderung, die komplette Arbeitsplatte ersetzt haben zu wollen. Man ginge von rd. 100-150 Euro aus. Ich erbat ein Angebot, unter dem Vorbehalt, dass ich den Schaden nicht für so erheblich erachte, sodass eine Weiternutzung im jetzigen Zustand unmöglich sei. Man antwortete, es ginge ums Prinzip, es sei schließlich eine neue Platte gewesen und nun habe diese Kerben...Jetzt erhielten wir ein Angebot zum Auswechseln einer Arbeitsplatte. Diese soll fast 600 Euro kosten, aggm. kann man nur die ganze Platte wechseln.
Meine Fragen nun: Muss unsere Tochter tatsächlich den Austausch der gesamten Platte bezahlen bzw. ist sie überhaupt schadensersatzpflichtig und wenn ja, was ist angemessen? Hätte sich die Hausverwaltung nicht bis zum Termin melden müssen? Schließlich ist die
Wohnung aggm. zum 01.12. wieder neu vermietet worden.
Ich bedanke mich im Vorwege für eine rechtliche Beurteilung meiner Frage. Freundliche Grüße.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 826 weitere Antworten zum Thema:
Auszug Vermieter Küche Ersatz verlangt
17.02.2009 | 18:15

Antwort

von

Rechtsanwalt Michael Böhler
345 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Da Ihre Tochter die Kratzer in der Arbeitsfläche verursacht hat, ist sie dem Grunde nach für den Ersatz des dabei entstandenen Schadens verpflichtet. Im Hinblick auf dessen Höhe erscheint allerdings zweifelhaft, ob er tatsächlich € 600,00 beträgt. Hier ist an einen sog. „Abzug neu für alt“ zu denken: Wird nämlich eine gebrauchte Sache durch eine neue ersetzt, ist eine Werterhöhung möglich – die Differenz ist grundsätzlich vom Geschädigten auszugleichen. Auch kann der Vermieter seine Schadenminderungspflicht aus § 254 BGB verletzt haben. Eine abschließende Beurteilung ist im Rahmen dieser Plattform nicht möglich, so dass ich Ihnen rate, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen – in diesem Zusammenhang stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Die von Ihnen gesetzte Frist war für die Gegenseite nicht bindend, da eine Verzögerung von etwa 2 Wochen auf jeden Fall hinzunehmen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Michael Böhler
Konstanz

345 Bewertungen
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