Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 385 weitere Antworten zum Thema Vermieter.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Lebensgefährte und ich wohnen seit 5 Jahren in einem angemieteten Einfamilienhaus. Die ersten 2-3 Jahre gab es eigentlich keine Probleme mit unserem VM, der direkt im Haus nebenan wohnt.
Das Problem mit dem Vermieter, das wir seit ca. 1-2 Jahren haben, stellt sich folgendermaßen dar:
sobald ein Termin, egal welcher Art (Handwerker, Versicherungsvertreter wegen Fragen zur Kaution) in seinen Augen nötig wäre, vereinbart er diese Termine und setzt uns immer recht kurzfristig vor vollendete Tatsachen. Ich habe ihn schon des öfteren, zuletzt gestern, darauf hingewiesen, dass so kurzfristige Termine bei uns nicht möglich sind, da wir Schicht arbeiten. Mein Lebensgefährte arbeitet Früh-, Spät-, Nachtschichten mit z. T. 12-Stunden-Früh- bzw. Nachtschichten (inkl. Wochenende, Feiertage), ich selbst arbeite momentan nur Früh- und Spätschichten (aus gesundheitlichen Gründen), ebenfalls auch an Wochenenden und Feiertagen.
Die Anbringung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach unseres Hauses sowie unserer Garage wurde uns im frühjahr 2010 sehr kurzfristig wenige Tage vorher angekündigt. Da wussten wir leider noch nicht, dass wir dieser Maßnahme nicht hätten zustimmen müssen bzw. dass die Ankündigung 3 Monate vorher schriftlich mit diversen Angaben hätte erfolgen müssen.
Auch tritt immer das Problem auf, dass diese Handwerker, die unser Vermieter da an der Hand hat, "keine Termine machen", was ich seltsam finde, da es sich um "echte" Handwerksbetriebe handelt. Ich habe ihn gestern erst wieder gefragt, wie die das bei anderen Kunden machen, da gäbe es ja sicherlich auch Berufstätige, die auf einen festen Termin angewiesen wären.
Auch macht unser Vermieter immer einen sehr genervten Eindruck, wenn er auf die Schichtarbeit hingewiesen wird, so als müssten wir uns dafür entschuldigen, berufstätig zu sein und einfach andere Arbeitszeiten zu haben.
Man könnte es so ausdrücken: wenn er sich etwas einbildet, dann muss das sofort geschehen.
Seine Aussagen bezüglich der Schichtarbeit und der daraus resultierenden anderen Schlafgewohnheiten: "darauf kann ich keine Rücksicht nehmen", "das ist immer so ein Problem mit euch" u. ä.
Gestern wurde mir dann gesagt, er könne mit mir nicht kommunizieren (obwohl es genau andersrum ist) und er würde das mit meinem Lebensgefährten besprechen. Offenbar kann er es nicht verkraften, von einer Frau Gegenwind zu kriegen, denn er kann mich ja nicht mal ausreden lassen.
Das zweite Problem, das sich mit unserem Vermieter stellt, ist, dass er wohl denkt, weil er direkt neben uns wohnt, müsste er wegen jeder Kleinigkeit (Briefe, Abwasserabrechnungen etc.) bei uns aufschlagen und so wie er sich gestern äußerte, passt es ihm anscheinend nicht, dass wir ihm beim letzten Mal nicht geöffnet haben.
Wobei die meisten Sachen nicht mal besprochen werden müssen, es würde reichen, den entsprechenden Brief in den Briefkasten zu werfen.
Er klopft dann an unserem Wohnzimmerfenster (ich bat ihn gestern, dies in Zukunft bitte zu unterlassen, da meine beiden Hunde jedesmal ausflippen; auch das passte ihm wieder nicht) bzw. er beschwert sich darüber, dass auf das Klingeln keiner reagierte (Funkklingel ist defekt und wurde bereits beim Lieferanten reklamiert, dieser reagierte bisher aber nicht; auch dafür hat er kein Verständnis).
Nach meinen Recherchen im Internet müssten Handwerkertermine - gerade bei berufstätigen Mietern - mehrere Tage im Voraus bekannt gegeben werden. Und meiner Meinung nach sollte es genauere Angaben geben als nur "die kommen irgendwann im Laufe des Tages".
Bei den bisherigen Handwerkerterminen wäre die Anwesenheit unseres VM nicht nötig gewesen. Ich habe den Verdacht, er möchte einfach nur dabei sein, weil er deren Arbeit kontrollieren will und einfach auch, weil er neugierig ist und so dann auch eine Gelegenheit hat, in unser Haus zu kommen.
Theoretisch müsste ich ja das Recht haben, den Handwerker einzulassen, den VM aber bitten können, draußen zu bleiben (Hausrecht).
Meine Fragen lauten:
1. müssen wir uns dieses nervige und zum Teil schon unverschämte und vor allem rücksichtslose Verhalten unseres VM bieten lassen?
Problem hier ist, dass es sich ja nicht um ein "gesetzeswidriges" Verhalten seinerseits handelt, sondern wir uns inzwischen einfach nur noch von ihm belästigt fühlen, aber dagegen wahrscheinlich kaum eine Handhabe haben.
2. haben wir nicht das Recht, die Handwerkertermine selbst mit den entsprechenden Handwerkern abzusprechen und zu vereinbaren, ohne dass uns dauernd die Termine diktiert werden und ohne dass sich dauernd unser VM in unserem Haus herumtreibt?
Ich habe ihm dies immer wieder vorgeschlagen, aber das will er offenbar nicht. Er rückt keine Telefonnummer der Handwerker heraus.
Entschuldigen Sie die Länge des Textes. Aber in meinen Augen ist es nötig, die Sachlage einigermaßen detailliert zu beschreiben.
Antwort geschrieben am 26.01.2012 16:31:17 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
Am Wissenschaftspark 29, 54296 Trier, Tel: 06514628376, Fax: 06514628377
Kaufrecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 166
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung des Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Sie haben richtig erkannt, dass es sich hier, was Ihren Vermieter angeht, vielmehr um ein rücksichtsloses, fragwürdiges Verhalten handelt und nicht um ein klar definierbar rechtswidriges Verhalten.
Von daher muss in solchen Situationen, in denen es mehr um ein zwischenmenschliches und weniger um ein konkret rechtliches Problem geht, der eindringliche Rat an beide Seiten zunächst sein, trotz der bisherigen Vorfälle ein klärendes Gespräch zu suchen. Teilen Sie hierzu Ihrem Vermieter zunächst nochmals schriftlich und sachlich mit, was Sie stört und was Sie abzustellen bitten, bitten Sie auch um einen Gesprächstermin, am besten im Beisein einer neutralen Person. Im beiderseitigen Interesse wäre es am sinnvollsten, hier eine für alle tragbare Lösung zu finden, bevor irgendwann ein Rechtsstreit ausbricht, der mit Kosten verbunden ist.
Grundsätzlich ist Ihr Vermieter selbstverständlich angehalten, Termine mit Ihnen abzusprechen. Da es hier ja auch immer auf den Einzelfall ankommt (Dringlichkeit, Umfang der Reparatur, vorherige Absehbarkeit des Schadens....), existiert kein konkretes Gesetz darüber, wie lange man Ihnen einen Handwerkertermin im Vorfeld ankündigen muss. Man spricht von einer "angemessenen Frist" - und diese kann wie bereits erwähnt im Einzelfall variieren. Generell ist meiner persönlichen Einschätzung nach eine Frist von etwa 3-5 Werktagen durchaus angemessen. Sofern es sich hier nicht um Reparaturen handelt, die höchste Dinglichkeit haben, um Schaden vom Eigentum des Vermieters abzuwenden, steht Ihnen aber natürlich auch das Recht zu, bei tatsächlicher Verhinderung einen solchen Termin auch abzusagen. Im Sinne eines guten Mietverhältnisses sei natürlich auch darauf hingewiesen, dass es wenig Sinn macht, notwendige Termine ohne Grund abzusagen, da hier ja wirklich gilt: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Insofern sollten Sie zunächst nochmals Ihren Vermieter auffordern, zukünftig eine angemessene Frist von etwa 3-5 Werktagen einzuhalten. Sofern Ihr Vermieter sich daran nicht hält, können Sie hier zunächst wenig ausrichten, es steht Ihnen natürlich frei, einfach die Tür nicht zu öffnen. Sofern es sich nicht um Reparaturen handelt, deren Durchführung extrem dringlich ist, darf der Vermieter dann auch nicht einfach Ihr Haus betreten.
Anders verhält es sich, wenn Gefahr im Verzug ist, der Mietsache also ein konkreter Schaden droht, wenn die Reparatur nicht sofort durchgeführt wird. In diesem Fall - der ja vermutlich unerwartet eintritt und auch so vom Vermieter nicht vorhersehbar war - müssten Sie auch kurzfristigen Terminen zustimmen und auch hinnehmen, dass der Vermieter mit der Begründung Gefahr im Verzug auch die Wohnung ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis betritt.
Was das Verweilen des Vermieters in Ihrem angemieteten Haus während der Raparaturarbeiten angeht, so hat dieser dazu durchaus ein Recht. Der Vermieter darf die Mietsache nur nach vorheriger Ankündigung betreten (Gefahr im Verzug ausgenommen), und er muss hierzu einen Grund nennen können. Ein solcher Grund kann durchaus die Vorbereitung und Durchführung von Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten sein. Sie haben zwar zunächst das Recht, dem Vermieter das Betreten der Wohnung zu untersagen. Hierbei sollten Sie aber berücksichtigen, dass der Vermieter dann eine gerichtliche Entscheidung erwirken könnte, die vermutlich zu seinen Gunsten ausfallen dürfte.
Vor diesem Hintergrund sei nochmals dazu geraten, wenn irgendwie möglich zu versuchen, eine gütliche Einigung zu finden, die auf die Kompromissbereitschaft aller baut. Ich wünsche Ihnen hierzu alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
www.zimmlinghaus.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 26.01.2012 17:52:03
Besten Dank für die rasche Antwort.
Bisher handelte es sich nur in einem Fall um eine dringende Reparaturarbeit (Warmwasserboiler wurde ausgetauscht, da dieser defekt war und von uns als Mangel dem VM gemeldet wurde), ansonsten waren es weder dringende noch (für uns als Mieter) notwendige Arbeiten, z. B. Einbau eines separaten Zählers für die Photovoltaik sowie das Verlegen einer Leitung durch unser Haus vom separaten Zähler weg oder auch die Freigabe dieses Zählers durch das E-Werk. Dies sind alles Dinge bzw. Termine, die quasi nicht unser Problem sind, denn wir profitieren nicht von der Photovoltaik, diese speist der VM ins Netz ein.
Was mich vielmehr interessiert, ist die Frage, ob nicht auf Schichtarbeiter mehr Rücksicht genommen werden muss.
Wir arbeiten beide unterschiedliche Schichtmodelle, somit sehen wir uns manchmal tagelang nicht und ich möchte auch keine Termine mit meinem VM und/oder einem Handwerker ohne Beisein meines Lebensgefährten wahrnehmen (alleine schon, weil der VM dann praktisch immer einen Zeugen hätte und ich nicht).
Ich habe im Internet auch bereits gelesen, dass bei Terminvereinbarungen die beruflichen und persönlichen Umstände des/der Mieter/s zu berücksichtigen sind, was in unserem Fall ja überhaupt nicht geschieht.
Die Frage, ob ich als Mieter nicht das Recht habe, Handwerkertermine selbst zu vereinbaren (mit den vom VM gewählten Handwerkern), ist leider untergegangen.
Besten Dank für die rasche Antwort.
Bisher handelte es sich nur in einem Fall um eine dringende Reparaturarbeit (Warmwasserboiler wurde ausgetauscht, da dieser defekt war und von uns als Mangel dem VM gemeldet wurde), ansonsten waren es weder dringende noch (für uns als Mieter) notwendige Arbeiten, z. B. Einbau eines separaten Zählers für die Photovoltaik sowie das Verlegen einer Leitung durch unser Haus vom separaten Zähler weg oder auch die Freigabe dieses Zählers durch das E-Werk. Dies sind alles Dinge bzw. Termine, die quasi nicht unser Problem sind, denn wir profitieren nicht von der Photovoltaik, diese speist der VM ins Netz ein.
Was mich vielmehr interessiert, ist die Frage, ob nicht auf Schichtarbeiter mehr Rücksicht genommen werden muss.
Wir arbeiten beide unterschiedliche Schichtmodelle, somit sehen wir uns manchmal tagelang nicht und ich möchte auch keine Termine mit meinem VM und/oder einem Handwerker ohne Beisein meines Lebensgefährten wahrnehmen (alleine schon, weil der VM dann praktisch immer einen Zeugen hätte und ich nicht).
Ich habe im Internet auch bereits gelesen, dass bei Terminvereinbarungen die beruflichen und persönlichen Umstände des/der Mieter/s zu berücksichtigen sind, was in unserem Fall ja überhaupt nicht geschieht.
Die Frage, ob ich als Mieter nicht das Recht habe, Handwerkertermine selbst zu vereinbaren (mit den vom VM gewählten Handwerkern), ist leider untergegangen.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 26.01.2012 18:17:07
Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Nachfrage möchte ich wie folgt beantworten:
Nein, Sie haben leider kein Recht darauf, mit den Handwerkern selbst Termine zu vereinbaren. Dieses Recht existiert nicht, da ja nicht Sie die Auftraggeberin sind. Natürlich würde sich ein solches Vorgehen in der Praxis meist empfehlen, gerade dann, wenn es so einfacher wäre, Termine zu vereinbaren. Wenn der Vermieter dies aber aus welchem Grund auch immer nicht möchte, können Sie dagegen nichts tun, sondern nur von Ihrem Recht Gebrauch machen, einen solchen Termin auch einmal abzusagen, wenn keine Dringlichkeit besteht.
Ferner existiert keine explizite rechtliche Regelung zum Umgang mit Schichtarbeitern bei der Terminvereinbarung zwecks Reparaturen einer Mietsache. Hier wäre dann, wenn aufgrund Ihrer Schichtarbeit Termine schwer zu finden sind, die "angemessene Frist" entsprechend so auszulegen, dass Termine, falls von der Sache her möglich, so frühzeitig besprochen werden sollten, dass Ihre Interessen als Mieter nicht über Gebühr strapaziert werden. Dabei macht es natürlich auch nochmals einen Unterschied, ob es nur einmal zu einem solchen Vorkommnis kam oder ob ständig Termine sehr kurzfristig anberaumt werden. Auch hier sehe ich aber wie bereits erwähnt zunächst keine konkrete Möglichkeit, rechtlich gegen den Vermieter vorzugehen, sondern nur die Möglichkeit, sehr kurzfristig vereinbarte Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, eben abzusagen. Sie haben allerdings kein Recht darauf, dass Reparaturen nur im Beisein Ihres Lebensgefährten durchgeführt werden.
Ich bedaure, Ihnen keine für Sie günstigere Auskunft geben zu können und hoffe, Ihre Nachfrage beantwortet zu haben.
Nochmals alles Gute für Sie!
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
www.zimmlinghaus.de
Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Nachfrage möchte ich wie folgt beantworten:
Nein, Sie haben leider kein Recht darauf, mit den Handwerkern selbst Termine zu vereinbaren. Dieses Recht existiert nicht, da ja nicht Sie die Auftraggeberin sind. Natürlich würde sich ein solches Vorgehen in der Praxis meist empfehlen, gerade dann, wenn es so einfacher wäre, Termine zu vereinbaren. Wenn der Vermieter dies aber aus welchem Grund auch immer nicht möchte, können Sie dagegen nichts tun, sondern nur von Ihrem Recht Gebrauch machen, einen solchen Termin auch einmal abzusagen, wenn keine Dringlichkeit besteht.
Ferner existiert keine explizite rechtliche Regelung zum Umgang mit Schichtarbeitern bei der Terminvereinbarung zwecks Reparaturen einer Mietsache. Hier wäre dann, wenn aufgrund Ihrer Schichtarbeit Termine schwer zu finden sind, die "angemessene Frist" entsprechend so auszulegen, dass Termine, falls von der Sache her möglich, so frühzeitig besprochen werden sollten, dass Ihre Interessen als Mieter nicht über Gebühr strapaziert werden. Dabei macht es natürlich auch nochmals einen Unterschied, ob es nur einmal zu einem solchen Vorkommnis kam oder ob ständig Termine sehr kurzfristig anberaumt werden. Auch hier sehe ich aber wie bereits erwähnt zunächst keine konkrete Möglichkeit, rechtlich gegen den Vermieter vorzugehen, sondern nur die Möglichkeit, sehr kurzfristig vereinbarte Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, eben abzusagen. Sie haben allerdings kein Recht darauf, dass Reparaturen nur im Beisein Ihres Lebensgefährten durchgeführt werden.
Ich bedaure, Ihnen keine für Sie günstigere Auskunft geben zu können und hoffe, Ihre Nachfrage beantwortet zu haben.
Nochmals alles Gute für Sie!
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
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