Vermieter erlaubt Katze (schrifltich) und Hausordnung/Mietvertrag verbietet Haltung
27.03.2012 11:25 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin neu mit meiner Katze in eine Mietwohnung (Haus mit 7 Parteien) gezogen. Laut Hausordnung und Mietvertrag ist das Halten von Hunden und Katzen grundsätzlich verboten; der Vermieter hat mir beim Einzug im Wohnungsübergabeprotokoll jedoch schriftlich bestätigt, dass das Halten der Katze erlaubt ist (reine Wohnungskatze). Wichtig ist vielleicht noch, dass ausser mir nur Eigentümer im Haus wohnen und die anderen Bewohner zur Zeit noch nicht wissen, dass ich eine Katze habe.
Nun ist es so, dass mein Kater nachts häufig miaut/jault, weil er nicht ins Schlafzimmer darf. Eigentlich hatte ich vor, diese Zeit "durchzuhalten" bzw. das laute Miauen in Kauf zu nehmen um mich eben beim Kampf ums Schlafzimmer "durchzusetzen". Nun habe ich aber Angst, dass das Miauen die Nachbarn stören könnte und durch die entsprechende Beschwerde dann auch mein Recht der Katzenhaltung in Zweifel gezogen werden könnte.
Können Sie mir sagen, wie die Rechtslage dazu ist?
Ich vermute, dass ich das nächtliche Miauen unterbinden müsste bei Beschwerden (was ich zur Not ja tun könnte bzw. deutlich minimieren durch Öffen der Schlafzimmertür).
Gerne würde ich es darauf ankommen lassen (um die Katzn so lange wie möglich aus dem Schlafzimmer zu halten), aber wie wäre es, wenn dadurch das Thema "ist die Katze erlaubt oder nicht" generell zur Sprache käme?
Reicht das schriftliche Einverständnis des Vermieters aus und die Katzenhaltung ist rechtlich okay, oder könnten die anderen Eigentümer dagegen klagen, weil es ja eigentlich der Hausordnung widerspricht? Sollte letzeres zutreffen würde ich natürlich versuchen zu vermeiden, dass die andren Bewohner überhaupt von der Katze erfahren.
Besten Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüsse









