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Frage geschrieben am 16.08.2009 14:20:54

Vermieter Berechnet leistungen die nicht Durchgeführt wurden

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1048
Meine Vermieter Berechnet mir Kosten für Wartung der Heizungsanlage,obwohl diese nie von der Vermieterseite Gewartet und Repariert wurde.

Stellt dies einen Betrugsversuch dar ?
Kann ich Strafanzeige Stellen ?

Bei Musterbrief wird der Betrag erhöht.


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Diese Antwort ist vom 16.8.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 16.08.2009 15:41:44
Rechtsanwalt Sebastian F. A. Belgardt
Großholthauser Straße 124, 44227 Dortmund, Tel: 0231. 580 94 95, Fax: 0231. 580 94 96
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Geehrter Fragesteller,

unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und Ihrer Sachverhaltsdarstellung nehme ich wie folgt Stellung:

Eine bewusst falsche Nebenkostenabrechnung kann einen (versuchten) Betrug gemäß §263 StGB darstellen. Denn der Vermieter täuscht den Mieter über tatsächlich angefallene Kosten.

I. Beim Betrug ist das Problem meist der Nachweis des Vorsatzes, also der bewussten Täuschung. Der Einwand ist meist, es sei aus Versehen geschehen.

II. Eine weitere Voraussetzung ist, dass kein Rechtsanspruch auf die geltend gemachten Nebenkosten besteht. Dies kann ohne Einblick in die Abrechnungsunterlagen nicht beurteilt werden. Denn oft regeln die Vermieter die Wartung über Wartungsverträge. Dabei gibt es auch so genannte Vollwartungsverträge, die Reparaturkosten bereits enthalten. Die Unterschiede, was die Vermieter abrechnen dürfen, können im Einzelfall können sehr groß sein. Auch die Möglichkeiten, welche Fakten zu dieser Abrechnung führten, sind sehr vielfältig. Es ist möglich, dass der Vermieter gar nicht beauftragte Wartung abrechnet oder eine Firma beauftragt hat, die ihrerseits den Auftrag nicht ausgeführt hat. Vielleicht sind Kosten für einen Wartungsvertrag tatsächlich entstanden, der Vermieter hat nur vergessen, einen Wartungstermin zu machen, oder die Firma kommt nur auf Anforderung oä. Es kommt hier sehr darauf an, ob und welche Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und einer Wartungsfirma bestehen.
Also: Bevor Sie den Sachverhalt zur Anzeige bringen, sollten Sie folgendes tun: Als Mieter haben Sie das Recht, Einsicht in die Betriebskostenunterlagen zu nehmen oder sich Kopien schicken zu lassen (allerdings dann auf Kosten des Mieters). Sie können sich auch die Kosten von dem Vermieter begründen lassen. Falls sich herausstellt, dass er keine oder unzureichende Begründungen und Abrechnungsunterlagen hat, liegt ein Betrug nahe.

III. Eine Strafanzeige kann mündlich oder schriftlich bei der Polizei oder den Strafuntersuchungsbehörden (Bezirks-, Staatsanwaltschaft etc.) eingereicht werden. Sie kann formlos (auch telefonisch) gestellt werden. Die Strafverfolgung wird jedoch erheblich erleichtert, wenn bereits konkrete Angaben gemacht werden. Dazu zählen etwa die folgende Punkte :
1. Name und Adresse des Anzeigenden;
2. Name und Adresse des Täters (bzw. der Täter),
(3. Adresse und genaue Lokalisation des Tatorts,)
4. Datum, genaue Uhrzeit bzw. Zeitraum der Tat;
5. Sachverhaltsschilderung:



Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen Überblick geben und meine Antwort hat Ihnen weiter geholfen. Noch Fragen? Dann nutzen Sie die kostenlose Nachfragefunktion.
Wenn ich Sie in der Sache vertreten soll, rufen Sie mich gerne an. Sie können mir auch eine Email z.B. mit einer Rückrufbitte schicken. Ich melde mich dann bei Ihnen.

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Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Belgardt
Rechtsanwalt



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Telefon: 0231. 580 94 95
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