wir haben im Dezember eine notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen, wonach mein Noch-Mann mir unbefristeten Unterhalt zahlt, den Wohnungskredit weiter bedient, welchen ich zum Teil in 4 Jahren übernehme und ihm in 5 Jahren einenBetrag X auszahle, wonach er aus dem Grundbuch entlassen wird.
Nun las ich noch mal genau im Vertrag worin steht: "Die Parteien erklären dass sie dieses eigenständig und ohne Hinzuziehung weiterer Personen ermittelt haben."
Das ist so nicht ganz richtig (fiel mir vorher nicht auf, wir fragen per email einen Schulkameraden von mir (Anwalt), welcher mir per mail "als Freund" einige Tips gab zur Unterhaltshöhe und zu den Summen des Wohnungswertes ect. Keiner von uns war offiziell bei einem Anwalt.
Wäre dies nun ein evt. späterer Grund für meinen Mann, diesen notariellen Vertrag anzufechten? Er wusste von denTipps meines Bekannten und aufgrund dessen Anregungen haben wir uns dannunter uns persönlich geeinigt...
Irgendwie bin ich jetzt beunruhigt - aber auch mein Mann hat den Notarvertrag ja so unterschrieben obwohl ja eigentlich schon jemand "hinzugezogen" wurde, aber wie gesagt als Freund und privat, nicht gegen Bezahlung oder offiziell.
Antwort geschrieben am 30.01.2011 18:32:52 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8, 33609 Bielefeld, Tel: 0521/178960, Fax: 0521/176651
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 481
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ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Um letztlich genau sagen und bewerten zu können, was mit der von Ihnen zitierten Vertragsklausel gemeint ist, müsste wirklich der notarielle Vertrag in seiner Gesamtheit gelesen werden, um sehen zu können, in welchem Zusammenhang diese Feststellung steht und auf welchen konkreten Vertragsinhalt sie sich bezieht.
"Die Parteien erklären, dass sie DIESES ... ermittelt haben" bezieht sich sprachlich auf etwas, was zuvor vereinbart worden ist.
Ich gehe bei erster Einschätzung davon aus, dass der Notar nur klarstellen wollte, dass der zwischen Ihnen und Ihrem Mann vereinbarte Unterhalt und die anderen Regelungen nicht von ihm berechnet und/oder vorgeschlagen wurden.
Eine Anfechtung des Vertrages durch Ihren Mann käme nur dann in Betracht, wenn er bei Abschluss des Vertrages über eine von ihm abgegebene Erklärung geirrt hat oder von Ihnen über entscheidungserhebliche Tatsachen getäuscht worden ist, vgl. §§ 119 bzw. 123 BGB.
Da Ihr Mann den Kontakt zu dem gemeinsam bekannten Anwalt und dessen Beratungstätigkeit vor Abschluss des notariellen Vertrages aber kannte, ist eine solche Konstellation sehr unwahrscheinlich. Bei Kenntnis der Umstände ist weder ein Irrtum noch eine Täuschung zu begründen, so dass Sie eine spätere Anfechtung nicht zu befürchten haben.
Im Zweifel können Sie natürlich Ihren Mann auf die Problematik ansprechen und eine ergänzende Erklärung beurkunden lassen. Allerdings wird das weitere Kosten verursachen.
Mit freundlichen Grüßen
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 30.01.2011 19:01:21
mit "dieses" ist die Unterhaltshöhe sowie die Regelungen über den Wert der ETW und der Abzahlung gemeint.
Der Bekannte ist nur mein Bekannter, mein Mann kennt ihn nur durch die email die an mich ging - und mein Bekannter hat versucht es im für mich positiven Sinne zu "empfehlen" und dies nur "im Vertrauen" getan, würde also wohl offiziell keine Partei ergreifen. Ich hatte vorher recherchiert und gerechnet und meinen Bekannten gefragt ob diese Summen so durchsetzbar wären was er dann so bejate. Eigentlich waren es also meine Berechnungen, er gab sie aber quasi als seine aus wonach mein Mann das eher einsah und akzeptiert.Die Unterhaltshöhe entspricht in ungefähr der normalen Höhe, welche jeder Anwalt errechnet hätte,allerdings unbefristet (wozu mein Mann sich auch ohne meinen Bekannten vorher schon bereit erklärte!). Das Problem ist nur daß ich laut meinem Bekannten die mail nicht an meinen Mann hätte weitergeben sollen, da er nicht privat "berät", die wäre nur für mich gedacht gewesen, was ich aber leider nicht beachtete. Nun hat mein Mann die email meines Bekannten, worin aber eigentlich "meine vorherigen" Berechnungen nur von diesem bestätigt wurden.
Würde das denn als Täuschung gelten ?
mit "dieses" ist die Unterhaltshöhe sowie die Regelungen über den Wert der ETW und der Abzahlung gemeint.
Der Bekannte ist nur mein Bekannter, mein Mann kennt ihn nur durch die email die an mich ging - und mein Bekannter hat versucht es im für mich positiven Sinne zu "empfehlen" und dies nur "im Vertrauen" getan, würde also wohl offiziell keine Partei ergreifen. Ich hatte vorher recherchiert und gerechnet und meinen Bekannten gefragt ob diese Summen so durchsetzbar wären was er dann so bejate. Eigentlich waren es also meine Berechnungen, er gab sie aber quasi als seine aus wonach mein Mann das eher einsah und akzeptiert.Die Unterhaltshöhe entspricht in ungefähr der normalen Höhe, welche jeder Anwalt errechnet hätte,allerdings unbefristet (wozu mein Mann sich auch ohne meinen Bekannten vorher schon bereit erklärte!). Das Problem ist nur daß ich laut meinem Bekannten die mail nicht an meinen Mann hätte weitergeben sollen, da er nicht privat "berät", die wäre nur für mich gedacht gewesen, was ich aber leider nicht beachtete. Nun hat mein Mann die email meines Bekannten, worin aber eigentlich "meine vorherigen" Berechnungen nur von diesem bestätigt wurden.
Würde das denn als Täuschung gelten ?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 30.01.2011 20:08:11
Guten Abend,
was Sie jetzt schildern, weicht inhaltlich von dem ab, was Sie zunächst angegeben haben.
Ursprünglich hieß es:
"Er wusste von denTipps meines Bekannten und aufgrund dessen Anregungen haben wir uns dannunter uns persönlich geeinigt..."
Jetzt verstehe ich Ihre Ausführungen so, dass er nachträglich davon erfahren hat.
"Nun hat mein Mann die email meines Bekannten,..."
Wenn er bei Abschluss der notariellen Vereinbarung nichts davon wusste, ist die Situation anders als wenn er die Beratung kannte.
Dann könnte schon von einer Täuschung ausgegangen werden.
Sie sollten daher die Klärung mit Ihrem Mann suchen und ggf, eine Korrektur des Verrages erwirken.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Abend,
was Sie jetzt schildern, weicht inhaltlich von dem ab, was Sie zunächst angegeben haben.
Ursprünglich hieß es:
"Er wusste von denTipps meines Bekannten und aufgrund dessen Anregungen haben wir uns dannunter uns persönlich geeinigt..."
Jetzt verstehe ich Ihre Ausführungen so, dass er nachträglich davon erfahren hat.
"Nun hat mein Mann die email meines Bekannten,..."
Wenn er bei Abschluss der notariellen Vereinbarung nichts davon wusste, ist die Situation anders als wenn er die Beratung kannte.
Dann könnte schon von einer Täuschung ausgegangen werden.
Sie sollten daher die Klärung mit Ihrem Mann suchen und ggf, eine Korrektur des Verrages erwirken.
Mit freundlichen Grüßen
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