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Frage geschrieben am 23.08.2011 20:19:49

Vermarktung von Wahrzeichen

Rechtsgebiet: Medienrecht | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 573
Was muss ich beachten, wenn ich vom Berliner Fernsehturm eine Zeichung (kein Foto) anfertige und diese vermarkten möchte (mit dem Hinweis, dass es der Fernsehturm Berlin ist)?


Antwort geschrieben am 23.08.2011 21:23:54
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Solange die Zeichnung aus einem öffentlich erreichbaren Blickwinkel gezeichnet wurde, müssen Sie in Punkto Urheberrecht nichts beachten.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 23.08.2011 22:43:07

Guten Tag,

vielen Dank für die schnelle Antwort. In welchen Gesetzen kann ich diesen Inhalt nachlesen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 23.08.2011 22:46:02

Sehr geehrter Ratsuchender,

einschlägig ist das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG).

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt
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