Ein notarielles Testament besteht.
3 der Erben sind mit Vermächtnissen beschwert und haben deshalb das Erbe ausgeschlagen und verlangen den Pflichtteil.
Im Testament steht explizit, dass der nun Alleinerbe, (namentlich genannt) mit 62,5 % Erbquote keine Vermächtnisse tragen muss bzw. befreit ist.
Muss er nun trotzdem die Vermächtnisse auszahlen?
Antwort geschrieben am 31.01.2012 19:45:35 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Michael J. Zuern
Seestraße 32, 83257 Gstadt, Tel: 08054 - 9233, Fax: 08054 - 9234
Zivilrecht, Erbrecht, Familienrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 303
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gerne beantworte ich Ihre Fragen aufgrund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Die Erbanteile der ausschlagenden erben fallen dem Erbe zu, also Ihnen, wenn sie der alleinige Erbe sind.
Für Vermächtnisse gilt die Besonderheit, dass diese – Ihnen zufallenden – Erbteile der Geschwister als besondere Erbteile gelten. Nehmen Sie diese Erbteile an, müssen sie die Vermächtnisse erfüllen und zwar aus diesem Erbteil, nicht ihrem ursprünglichen von 62,5%, § 2095 BGB.
Sie als Erbe sollen also durch die Anwachsung nicht benachteiligt werden, deshalb müssten Sie die Erfüllung auch nur aus Mitteln des Erbteils erfüllen.
Allerdings könnte testamentarisch auch eine abweichende Anordnung getroffen werden. Ob das hier der Fall ist, kann ich natürlich so nicht sagen.
Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich in jedem Fall freuen.
Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt
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Fax: 08054-9234
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 31.01.2012 20:25:59
Habe ich das jetzt richtig verstanden?
Beispiel:
Hatte ich ursprünglich einen Erbteil von 7,5 % und nun würde ich durch Erbanwachsung auf 62,5 % kommen, müsste ich einen Anteil von den Vermächtnissen von 55 % auszahlen.
Entfallen dann die restlichen 45 % Vermächtnisse komplett, oder muss sie jemand anders zahlen?
Habe ich das jetzt richtig verstanden?
Beispiel:
Hatte ich ursprünglich einen Erbteil von 7,5 % und nun würde ich durch Erbanwachsung auf 62,5 % kommen, müsste ich einen Anteil von den Vermächtnissen von 55 % auszahlen.
Entfallen dann die restlichen 45 % Vermächtnisse komplett, oder muss sie jemand anders zahlen?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 31.01.2012 20:33:29
Sehr geehrter Fragesteller,
besten Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworte:
Sie haben das wirklich falsch verstanden. Ihr unbelasteter – direkter - Erbanteil von 7,5% bleibt unbelastet. Aus den anwachsenden Erbteilen müssen die Vermächtnisse erfüllt werden, sofern das Testament das nicht anders regelt.
Allerdings bestünde gem. § 2318 BGB die Möglichkeit, die Erfüllung des Pflichtteils soweit zu verweigern, als dadurch der Pflichtteilsanspruch geschmälert würde.
Ich hoffe, ich habe damit Ihre Nachfrage beantworten können und würde mich über eine gute Bewertung freuen, andernfalls müssten Sie sich einfach nochmals melden.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
besten Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworte:
Sie haben das wirklich falsch verstanden. Ihr unbelasteter – direkter - Erbanteil von 7,5% bleibt unbelastet. Aus den anwachsenden Erbteilen müssen die Vermächtnisse erfüllt werden, sofern das Testament das nicht anders regelt.
Allerdings bestünde gem. § 2318 BGB die Möglichkeit, die Erfüllung des Pflichtteils soweit zu verweigern, als dadurch der Pflichtteilsanspruch geschmälert würde.
Ich hoffe, ich habe damit Ihre Nachfrage beantworten können und würde mich über eine gute Bewertung freuen, andernfalls müssten Sie sich einfach nochmals melden.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
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