Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 31.01.2012 18:27:38

Vermächtnisauszahlung

Rechtsgebiet: Erbrecht | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 452
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Es existieren 4 erben (leibliche Kinder des Erblassers). Ehefrau gibt es nicht.
Ein notarielles Testament besteht.
3 der Erben sind mit Vermächtnissen beschwert und haben deshalb das Erbe ausgeschlagen und verlangen den Pflichtteil.

Im Testament steht explizit, dass der nun Alleinerbe, (namentlich genannt) mit 62,5 % Erbquote keine Vermächtnisse tragen muss bzw. befreit ist.
Muss er nun trotzdem die Vermächtnisse auszahlen?


Antwort geschrieben am 31.01.2012 19:45:35
Rechtsanwalt Michael J. Zuern
Seestraße 32, 83257 Gstadt, Tel: 08054 - 9233, Fax: 08054 - 9234
Zivilrecht, Erbrecht, Familienrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 303
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Fragen aufgrund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:

Die Erbanteile der ausschlagenden erben fallen dem Erbe zu, also Ihnen, wenn sie der alleinige Erbe sind.

Für Vermächtnisse gilt die Besonderheit, dass diese – Ihnen zufallenden – Erbteile der Geschwister als besondere Erbteile gelten. Nehmen Sie diese Erbteile an, müssen sie die Vermächtnisse erfüllen und zwar aus diesem Erbteil, nicht ihrem ursprünglichen von 62,5%, § 2095 BGB.

Sie als Erbe sollen also durch die Anwachsung nicht benachteiligt werden, deshalb müssten Sie die Erfüllung auch nur aus Mitteln des Erbteils erfüllen.

Allerdings könnte testamentarisch auch eine abweichende Anordnung getroffen werden. Ob das hier der Fall ist, kann ich natürlich so nicht sagen.

Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich in jedem Fall freuen.

Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.

Mit freundlichem Gruß

Michael J. Zürn
Rechtsanwalt

--------------------------------------------------
Tel: 08054-9233
Fax: 08054-9234

ra.zuern@gmail.com
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 31.01.2012 20:25:59

Habe ich das jetzt richtig verstanden?
Beispiel:

Hatte ich ursprünglich einen Erbteil von 7,5 % und nun würde ich durch Erbanwachsung auf 62,5 % kommen, müsste ich einen Anteil von den Vermächtnissen von 55 % auszahlen.
Entfallen dann die restlichen 45 % Vermächtnisse komplett, oder muss sie jemand anders zahlen?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 31.01.2012 20:33:29

Sehr geehrter Fragesteller,

besten Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworte:

Sie haben das wirklich falsch verstanden. Ihr unbelasteter – direkter - Erbanteil von 7,5% bleibt unbelastet. Aus den anwachsenden Erbteilen müssen die Vermächtnisse erfüllt werden, sofern das Testament das nicht anders regelt.

Allerdings bestünde gem. § 2318 BGB die Möglichkeit, die Erfüllung des Pflichtteils soweit zu verweigern, als dadurch der Pflichtteilsanspruch geschmälert würde.

Ich hoffe, ich habe damit Ihre Nachfrage beantworten können und würde mich über eine gute Bewertung freuen, andernfalls müssten Sie sich einfach nochmals melden.

Mit freundlichem Gruß

Michael J. Zürn
Rechtsanwalt


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Vermächtnisauszahlung | Gesamtbewertung: 4.2/5 | Datum: 2012-01-31
Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Zuern direkt

Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Erbrecht letzten Monat:

53
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97909
beantwortete Fragen
15
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Vermächtnisauszahlung