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Frage geschrieben am 18.08.2011 11:02:23

Verlust sämtlicher Papiere

Rechtsgebiet: Ausländerrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 986
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 11 weitere Antworten zum Thema Verlust.
Ein langjähriger Freund , gebürtiger tschechischer Staatsbürger, hat kürzlich all seine Unterlagen und Papiere verloren.Er lebt seit 1972 in Deutschland und besitzt seit 20 Jahren eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Gleichzeitig hat er seinen Wohnort Innerhalb Berlins geändert, Somit auch die Zuständigkeit
des Jobcenters und "scheinbar" alle Ansprüche überhaupt zu existieren, verloren. Wir bitten um Hilfe für die nächsten Schritte, bzw. Hilfe beim Umgang mit der Ausländerbehörde.

Mit freundl. Grüßen


Antwort geschrieben am 18.08.2011 12:12:57
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
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Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Frage in Rahmen einer Erstberatung wie folgt:

§ 3 AufenthG sieht folgendes vor:

"Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind. Für den Aufenthalt im Bundesgebiet erfüllen sie die Passpflicht auch durch den Besitz eines Ausweisersatzes (§ 48 Abs. 2)."

Ihr Freund sollte einen neuen Pass bei der zuständigen Botschaft beantragen. Sollte er Probleme damit haben, käme unter Umständen auch einen Antrag auf Passersatz vor der Ausländerbehörde.

Anzumerken ist noch, dass er als Staatsbürger Tschechiens Freuzügigkeit innerhalb Europas genießt.

Mit freundlichen Grüßen
Grueneberg

Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen. Eine persönliche anwaltliche Beratung kann dadurch nicht ersetzt werden. Das Weglassen oder Hinzufügen von Umständen kann die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes verändern

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