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Meine Frage betrifft eine Webseite, die sich mit Informationen über ethnobotanische Pflanzen befasst. Es geht um eine Pflanze die in Deutschland nicht mehr legal ist und jetzt unter das Betäubungsmittelgesetz fällt.
Ist es legal, auf eine holländische Webseite als Bezugsquelle zu verweisen, die
diese Pflanze verkauft? Die Pflanze ist in Holland legal.
Antwort geschrieben am 13.03.2011 17:31:22 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt LL.M. Christian Mauritz
Eckener Straße 29, 40468 Düsseldorf, Tel: 0211 5866630, Fax: 0211 58666315
Gewerblicher Rechtsschutz, Kaufrecht, Wettbewerbsrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 165
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Ihre Frage möchte ich anhand der vorliegenden Informationen wie folgt beantworten:
Das von Ihnen geschilderte Vorhaben dürfte gegen § 29 Absatz 1 Nr. 10 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verstoßen. Einschlägig ist die Tatbestandsvariante der Verschaffung einer Gelegenheit zum unbefugten Erwerb von Betäubungsmitteln bzw. die öffentliche Mitteilung einer solchen Gelegenheit - öffentlich deswegen, weil eine Internetseite natürlich von jedermann einsehbar ist. Gleichermaßen strafbar wäre es z.B. auch, in öffentlichen Chaträumen bekannt zu machen, wo man BtM erwerben kann. Sogar die fahrlässige Verschaffung einer solchen Gelegenheit bzw. die öffentliche Bekanntgabe ist unter Strafe gestellt, vgl. § 29 Absatz 4 BtMG.
Das von Ihnen geschilderte Vorhaben ist daher keinesfalls ohne Risiko zu realisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz, LL.M.
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