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Frage geschrieben am 25.04.2011 17:37:56

Verleumdungsklage?

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4190
Guten Tag,

eine Person hat auf Namen meines Stiefvaters Waren bestellt (überwiegend Handys bei diversen Versandhäusern). Ich habe darauf hin Anzeige gegen unbekannt gestellt und lediglich eine Vermutung über den möglichen Täter geäußert. Diese Person hat sich mehrfach am Briefkasten meiner Eltern zu schaffen gemacht (daher hätte er persönliche Daten zum Anlegen eines E-Mail-Accounts haben können, ein Brief wurde auch geöffnet) und einmal ein Paket angenommen und es erst später bei meinen Eltern abgegeben. Es fehlte dann Ware in dem Paket. Dies hat mein Stiefvater vom Versandhaus erfahren. Mein Stiefvater selbst hat die Pakete immer umgehend zurück geschickt. Des weiteren hat die Person vor einiger Zeit bereits einen Internetdienst in Anspruch genommen und die Rechnung auf meine Mutter ausstellen lassen. Diese Vorfälle haben halt den Verdacht aufkommen lassen. Die Person wurde nun vor kurzem von der Polizei zur Vernehmung vorgeladen. (Daten wie IP-Adresse und die vermeintliche E-Mail-Adresse habe ich von einem Versandhaus erhalten und der Polizei zukommen lassen zur weiteren Ermittlung)
Hier konnte wohl wegen Datenschutz nicht ermittelt werden. Trotzdem will die Polizei den Vorgang an die Staatsanwaltschaft weitergeben.

Nun möchte die Person Gegenanzeige erstatten.
1. Kann gegen meinen Stiefvater Anzeige wg. z.B. Verleumdung erstattet werden? Er selbst hat die Anzeige ja nicht erstattet.

2. Für den Fall, dass er mich anzeigt, ist der Strafbestand einer Verleumdung gegeben? Schließlich fragt die Polizei ja immer, ob man einen Verdacht hat.


Antwort geschrieben am 25.04.2011 18:03:46
Rechtsanwältin Marion Deinzer
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Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:

1. Kann gegen meinen Stiefvater Anzeige wg. z.B. Verleumdung erstattet werden? Er selbst hat die Anzeige ja nicht erstattet.

Dies ist durchaus möglich, da grundsätzlich jede Person eine Anzeige gegen eine andere Person erstatten kann. Allerdings ist zu erwarten, dass etwaige Ermittlungen gegen Ihren Stiefvater eingestellt werden bzw. erst gar keine Ermittlungen aufgenommen werden, da nicht er, sondern Sie die Anzeige gegen unbekannt erstattet haben.

2. Für den Fall, dass er mich anzeigt, ist der Strafbestand einer Verleumdung gegeben? Schließlich fragt die Polizei ja immer, ob man einen Verdacht hat.

Der Straftatbestand der Verleumdung nach § 187 StGB liegt dann vor, wenn Sie wider besseren Wissens über einen anderen eine unwahre Tatsache behaupten oder verbreiten, die geeignet ist, diesen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden. Solange Sie also wahre Tatsachen schildern, wie hier das Bestellen auf den Namen Ihres Stiefvaters, liegt keine Strafbarkeit vor.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Marion Deinzer
Rechtsanwältin

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