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Verleugnung, personenbezogene Daten


| 17.12.2008 04:29 |
Preis: ***,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von




Hallo,

es geht um folgendes:

Mein Benutzeraccount wurde in einem Internetforum gesperrt. Anschließend hat der Administrator personenbezogene Daten von mir in die Signatur dieses Benutzeraccounts geschrieben. Das ganze sieht wie folgt aus: (Die Anschrift, meinen Arbeitsgeber usw. habe ich hier für diesen Beitrag ersetzt)
-------------------------------------------
Ich bin:
VORNAME, NACHNAME
STRASSE, HAUSNUMMER
91054 Erlangen

Ich suche einen Mann fürs Leben
und stehe zu meiner Homosexualität.

Ich bin stolzer Mitarbeiter von FIRMA, URL

Und eröffne bald eine eigene "Unternehmensgesellschaft" namens XXXX
-------------------------------------------

In diesem Forum gibt es kein Impressum - ich habe jedoch durch Nachforschungen die Anschrift des Administrators ausfindig machen können und folgenden Brief an ihn verschickt:
http://www.3x1t.de/brief.pdf

Eine Reaktion auf diesen Brief habe ich jedoch nicht erhalten.
(per E-Mail verschickt sowie per Einschreiben)


Die Domain sowie die IP des Servers wird von einem AnonymServices Inc. aus Tschechien geschützt.


Nun meine Frage: In wie fern kann ich rechtlich gegen Ihn vorgehen und welche Erfolgsaussichten hätte das ganze?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 18 weitere Antworten zum Thema:
Daten
Antwort vom
17.12.2008 | 05:38
Sehr geehrter Fragesteller,

eine solche Veröffentlichung persönlicher Daten durch den Forenbetreiber oder einer seiner Mitarbeiter ohne den Willen des Betroffenen könnte in der Tat rechtswidrig sein und Unterlassungs- sowie evtl. Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Auch eine Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen § 44 BDSG kommt in Betracht. Es geht daher in Ihrem Fall wohl mehr um die Frage, ob derjenige, der Recht hat auch Recht bekommt, also um die Frage der Rechtsdurchsetzung.

1. Ich gehe ausweislich Ihres bisherigen Scheibens davon aus, dass der Verantwortliche des Internetforums in Deutschland seinen Wohnsitz hat. Ein - auch gerichtliches Vorgehen - wäre daher in Deutschland ohne Weiteres möglich.

2. Sie sollten zur Nachweisbarkeit/Beweisbarkeit zunächst einige sog. Screenshots anfertigen, auf denen die jetzige Signatur Ihres Accounts zu sehen ist.

3. Das erste Problem könnte darin liegen, dass der Benutzeraccount auch durch Sie veränderbar ist, so dass der Verantwortliche des Forums die Schutzbehauptung aufstellen könnte, nicht er oder einer seiner Mitarbeiter, sondern Sie selbst hätten die Signatur so verfasst. Eine solche Einlassung wäre zwar nicht sonderlich plausibel, Sie können jedoch zusätzlich versuchen, bisherige Forenbeiträge o.ä. aufzustöbern (und durch Screenshots zu dokumentieren), aus denen sich ergibt, dass die gegenwärtige Signatur nicht von Ihnen stammt. Einzelheiten hängen von der Art des Forums ab, dazu kann ich Ihnen also wenig raten.

4. Das zweite Problem wird darin liegen, den Verantwortlichen des Forum ausfindig zu machen und nachzuweisen, dass dieser Betreiber des Forums ist. Hier kommt es darauf an, ob Ihre bisherigen Nachforschungen zur Ausfindigmachung des Forenbetreiber zu einem derartigen Beweis geeignet sind.

Ich rate Ihnen wegen des doch recht groben und kurzen Sachverhaltes, der eine echte Rechtseinschätzung nur sehr schwer zuläßt zu Folgendem:

Stellen Sie Strafanzeige und Strafantrag bei einer Polizeidienststelle oder der Staatsanwaltschaft in Ihrer Nähe. Legen Sie dabei den Sachverhalt ausführlich dar (schriftlich oder mündlich und durch Niederschrift des betreffenden Beamten) und übergeben Sie Screenshots und Ihr bisheriges Schreiben. Machen Sie insbesondere klar, dass die Veränderung des Signaturinhaltes geschah, um Sie bloßzustellen und zu schädigen. Warten Sie dann ab, was die Ermittlungen ergeben, bevor Sie die nächsten Schritte einleiten.

Dieses Vorgehen ist für Sie ökonomischer als die sofortige Einschaltung eines Rechtsanwaltes und die sofortige Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche:

1. Strafanzeige, Strafantrag und die Ermittlungen verursachen keine Kosten. Die Herausgabe von IP-Adressen und ähnlich sensiblen Daten kann ohnehin nur die Staatsanwaltschaft verlangen.

2. Nach den Ermittlungen werden Sie ein klares Bild davon haben, was beweisbar ist und ob die Sache auch zivilrechtlich erfolgversprechend (durchsetzbar) ist.

3. Sie können dem Forenbetreiber die Strafanzeige nebst Strafantrag als Kopie zusenden und ihn so weiter unter Druck setzen. Allein dies hat schon oft geholfen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln. Beachten Sie bitte, dass dieses Frageportal den Gang zum Rechtsanwalt nicht ersetzt, sondern allenfalls eine erste Tendenz aufzeigt.

Bei weiteren Fragen oder Anliegen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Schneider
Rechtsanwalt

Nachfrage vom Fragesteller 17.12.2008 | 05:50

Hallo,

die Anschrift des Forenbetreibers habe ich wie folgt gefunden:
Der Administrator benutzt den Nickname "Nekses" - als Sponsor findet man in dem Forum eine URL zu folgendem Onlineshop:

http://my.lrworld.de/nekses/impressum.htm

Hier im Impressum (E-Mail Adresse) und in der URL kann man eindeutig diesen Nickname wiederfinden.


Was die Signatur betrifft: Sobald die Signatur in der Forensoftware aktualisiert wird steht diese automatisch unter allen geschrieben Beiträgen. Da mein Benutzeraccount jedoch gesperrt wurde (wg. Unstimmigkeiten im Team) ist es mir natürlich nicht selbst möglich diese Signatur zu bearbeiten da ich mich nicht einloggen kann.

Abschließend möchte ich mich bei Ihnen noch für die kompetente und schnelle Beantwortung meines Beitrages bedanken.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 17.12.2008 | 07:34

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für die zusätzlichen Informationen.

Teilen Sie diese so auch in Ihrer Strafanzeige mit.

MfG

Dr. Schneider
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 2008-12-17 | 08:22


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