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Frage geschrieben am 10.03.2008 17:46:00

Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Buchveröffentlichung

Rechtsgebiet: Medienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3530
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte demnächst ein Buch veröffentlichen,in dem eine Institution und ihre Mitarbeiter,sowie der Träger der Institution (von dem ich finanziell abhängig bin!)der Lächerlichkeit preisgegeben,mit Ironie dargestellt und stark kritisiert werden.Fast alle Begebenheiten beziehen sich auf reale Vorfälle mit real existierenden Personen,teilweise werden wörtliche Zitate verwendet.
Es werden jedoch sämtliche Personennamen,die Namen der Institution,des Trägers und des Ortes völlig verändert,ebenso ist die Zeit eine andere.
Notgedrungen müssen aber die Funktionsbezeichnungen erhalten bleiben.(z.B. bleibt Direktor Direktor,Hausmeister Hausmeister usw.)
Meine Frage:Genügt dies alles,um gegen alle juristischen Eventualitäten gewappnet zu sein?Was brächte eine Veröffentlichung unter einem Pseudonym?
Herzlichen Dank im voraus!
MfG


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 10.3.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 10.03.2008 18:49:18
Rechtsanwalt Christoph Domernicht
Bismarckstraße 34, 50672 Köln, Tel: 0221/283040, Fax: 0221/2830416
Medienrecht, Fachanwalt Arbeitsrecht, Zivilrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

bei diesem Sachverhalt gilt es zwei Komplexe zu beachten. Zum einen die rein rechtliche Seite, zum anderen die tatsächliche.

Wie Sie schreiben, sind Sie von der Institution finanziell abhängig. Wenn Sie diese, ihren Träger und deren Mitarbeiter der Lächerlichkeit preisgeben, kann sich das rein tatsächlich in der Form auswirken, dass man Sie loswerden will. Schon alleine deswegen wäre es überlegenswert, das Buch unter einem Pseudonym zu verfassen.

Hinsichtlich der rechtlichen Seite kann ich Ihnen leider pauschal kein grünes Licht geben. So wie Sie schreiben, wollen Sie eine Institution und darin handelnde Personen der Lächerlich preisgeben und stark kritisieren. Das bedeutet, dass Sie das Buch konkret auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen überprüfen (lassen)müssen.

Bei Ihrem Buch stehen zwei Grundrechte gegenüber, die miteinander in Einklang gebracht werden müssen. Zum einen steht Ihnen das Grundrecht der Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG (Grundgesetz) zur Seite. Zum anderen schützt die in Ihrem Buch beschriebenen Personen das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG.

Das Persönlichkeitsrecht der von Ihnen im Buch beschriebenen realen Personen wird berührt, wenn diese selbst einem kleineren Teil der Leserschaft erkennbar ist. Wenn also die Personen rund um die Institution erkennen, wen Sie in dem Buch beschrieben haben, ist das Persönlichkeitsrecht dieser beschriebenen Personen berührt.

Alleine die Erkennbarkeit reicht noch nicht aus, Ihnen das Buch zu verbieten oder daraus Schadensersatz ableiten zu können. Es muss in der Darstellung eine Persönlichkeitsverletzung liegen. Und da liegt das Problem, wenn Sie vorhaben, diese Personen der Lächerlichkeit preiszugeben.

In diesem Zusammmenhang kann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darin liegen, dass Sie den beschriebenen Personen Tatsachen oder Eigenschaften zuordnen, die tatsächlich nicht stimmen. Denn damit würden Sie den (die Person erkennenden) Lesern eine zusätzliche aber nicht zutreffende Beschreibung der Protagonisten liefern. Sofern die handelnden Personen erkennbar sind, müssen Sie die Tatsachen mit denen Sie diese Personen und deren Handlungen schildern im Zweifelsfall beweisen können. Auch kann alleine das gezielte Lächerlichmachen einzelner Personen zu deren Persönlichkeitsrechtsverletzung führen, wenn etwa die Schmähung der Person im Vordergrund steht.

Sollten Sie das Persönlichkeitsrecht der beschriebenen Personen verletzten droht Ihnen, dass Sie bzw. der Verlag das Buch nicht mehr verbreiten darf. Zusätzlich können die geschädigten Personen eventuell Entschädigung in Geld für die Verletzung verlangen. Und zuletzt wäre es sogar möglich, dass Ihnen ein Strafverfahren wegen einer der Beleidigungstatbestände droht.

Ein Hinweis im Buch, dass es sich um erfundene Personen und Geschehnisse handelt wird Sie nicht schützen können. Es schützt Sie auch kein Pseudonym, da der Verlag sagen wird, wer sein Vertragspartner ist.

Ich rate Ihnen daher den Inhalt des Buches so zu entfremden, dass die Protagonisten nicht mehr erkannt werden. Lediglich Namen auszutauschen wird hier nicht helfen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Einschätzung weiterhelfen zu können.

Mit freundlichen Grüßen,

Domernicht
Rechtsanwalt


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