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Frage geschrieben am 16.08.2011 20:49:20

Verletzung von Marken- und Urheberrecht

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 732
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 120 weitere Antworten zum Thema Urheberrecht.
Habe bei e-bay, ohne mir darüber Gedanken zu machen
einige Bügelbilder angeboten.
Diese wurden schon von e-bay entfernt mit dem Hinweis auf Urheberrechtsverletzung. Habe also keinen der genannten Artikel verkauft und auch keine weiteren dieser Art angeboten.
Habe nun eine Urheberrechtsklage über 700,- € bekommen, die innerhalb einer Woche bezahlt werden
soll.
Das kann ich so nicht hinnehmen und suche Hilfe in dieser Frage.


Antwort geschrieben am 16.08.2011 21:39:12
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
Am Wissenschaftspark 29, 54296 Trier, Tel: 06514628376, Fax: 06514628377
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Sehr geehrte Ratsuchenden,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Ich gehe anhand Ihrer Schilderung davon aus, dass Sie eine Abmahnung durch den Inhaber des Urheberrechts erhalten haben.

In diesem Fall rate ich Ihnen dazu, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, um so die Wiederholungsgefahr auszuräumen und eine erfolgreiche einstweilige gerichtliche Verfügung zu verhindern. In Hinblick auf die zu zahlenden € 700,- sollten Sie versuchen, sich auf § 97a Abs. 2 UrhG zu berufen und so den zu zahlenden Betrag zu senken. Auf diese Weise sollten Sie versuchen, einen Vergleich mit dem Gegner zu erzielen. Die Unterlassungserklärung sollte so formuliert sein, dass Sie das Unterlassen rechtsverbindlich, aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgeben. Bei der Abgabe einer solchen Erklärung müssen Sie unbedingt sicherstellen, künftig keine Urheberrechte des Gegners mehr zu verletzen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ohne Angabe des konkreten Sachverhalts und ohne Einsicht der zu Grunde liegenden Unterlagen keine konkreteren Hinweise möglich sind. Die Materie des Urheberrechts ist rechtlich leider komplex.
Ich rate Ihnen dazu, sich sicherheitshalber durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Dafür steht Ihnen meine auf diesem Gebiet erfahrene Kanzlei gerne zur Verfügung. Den hier aufgewendeten Einsatz würde ich auf die entstehenden Folgekosten anrechnen. Sollten Sie eine anwaltliche Vertretung wünschen, kontaktieren Sie mich bitte per E-Mail.

Sollten Sie dagegen doch bereits eine Klage zugestellt bekommen haben, sollten Sie sich schnellstmöglich anwaltlich vertreten lassen. In diesem Fall stehe ich Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung.

Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Einschätzung des Sachverhalts, basierend auf Ihren Angaben, möglich ist. Sollten hier wichtige Angaben hinzugefügt oder weggelassen worden sein, kann die rechtliche Beurteilung völlig anders aussehen. Diese Plattform kann und will den Gang zu einem Berufskollegen nicht ersetzen. Bei eventuellen Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Ich wünsche Ihnen alles Gute in dieser Angelegenheit!

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt


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