Ich möchte ein Buch in Eigenverlag veröffentlichen, in dem ich das Unternehmen, in dem ich gearbeitet habe sowie die dort beschäftigten Mitarbeiter und ihre Tätigkeiten beschreibe. Ich war zu dem Zeitpunkt der Handlung in dem Unternehmen als Geschäftsführerin angestellt und kenne dessen Geschäftspraktiken, die nicht den gesetzlich geregelten Bereich betreffen. Das Unternehmen, Personen und Orte habe ich namentlich verändert, könnten aber identifizierbar sein. Ich kann meine Aussagen teilweise beweisen, schwärze mich aber auch selbst an.
Wie schätzen Sie mein rechtliches Risiko ein, von dem Unternehmen auf Schadenersatz verklagt zu werden?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 23.6.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 23.6.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 23.06.2008 13:36:22 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Kay Fietkau
Jacobstraße 8-10, 04105 Leipzig, Tel: 0341-49250002, Fax: 0341-49250009
Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Medienrecht, Steuerrecht, Internet und Computerrecht
Bewertungen: 83
Jacobstraße 8-10, 04105 Leipzig, Tel: 0341-49250002, Fax: 0341-49250009
Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Medienrecht, Steuerrecht, Internet und Computerrecht
Bewertungen: 83
vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform nur dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Die Leistungen im Rahmen einer persönlichen anwaltlichen Beratung/Vertretung können und sollen an dieser Stelle nicht ersetzt werden.
Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend kurz wie folgt beantworten:
Hinsichtlich des von Ihnen geplanten Vorhabens sehe ich folgende Probleme:
(1) Der von Ihnen mit Ihrem ehemaligen Unternehmen geschlossene Geschäftsführervertrag enthält mit Sicherheit eine Regelung, in der Sie sich zur Verschwiegenheit über sämtliche Unternehmensinterna verpflichtet haben. Diese Verschwiegenheitsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Anstellungsverhältnisses hinaus.
Wenn – wie von Ihnen beschrieben – tatsächlich die Gefahr besteht, dass die Leser Ihres Buches erkennen um welches Unternehmen es in Ihrem Buch geht, stellt dies eine Verletzung Ihrer vertraglichen Pflichten dar und Sie machen sich gegenüber dem Unternehmen schadensersatzpflichtig.
(2) Zudem besteht in einem solchen Zusammenhang grundsätzlich die Gefahr, dass Ihr ehemaliges Unternehmen wegen Verleumdung und Rufschädigung in Anspruch nimmt, wenn Sie ihm nicht legale Unternehmensmethoden unterstellen.
(3) Kann man aus Ihren Beschreibungen Ihr ehemaliges Unternehmen nicht eindeutig erkennen und dienen Ihre Erlebnisse den Darstellungen in Ihrem Buch nur als Motiv, können Sie sich ggf. auf Ihre Meinungsfreiheit berufen. Jedoch hängt dies voll und ganz von den tatsächlich niedergeschriebenen Darstellungen ab und kann hier abstrakt nicht bewertet werden.
(4) Wenn Sie sich in dem Buch zudem selbst anschwärzen und man über die Identifizierung Ihres ehemaligen Unternehmens auch Rückschlüsse auf Ihre Person ziehen kann, besteht zudem die Gefahr, dass Ihr Verhalten strafrechtlich verfolgt wird. Ihr Buch würde die Staatsanwaltschaft daher ggf. erst zu Ermittlungen gegen Sie veranlassen.
Alles in Allem würde ich Ihnen daher empfehlen, sich Ihr Vorhaben nochmals gründlich zu durchdenken und insbesondere reiflich zu überlegen, ob Sie die genannten Risiken tatsächlich eingehen wollen.
Ich hoffe Ihnen, mit den vorstehenden Ausführungen eine erste Orientierung gegeben zu haben. Für eventuelle Nachfragen benutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.
Ich möchte Sie an dieser Stelle noch darauf hinweisen, dass die vorstehende Antwort ausschließlich auf den von Ihnen gemachten Angaben beruht. Das Hinzufügen oder Weglassen von Angaben kann zu einem anderen Ergebnis führen.
Mit freundlichen Grüßen
Kay Fietkau
Rechtsanwalt
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Fietkau direkt

