Ein Mann nimmt das Pferd eines dritten (der ihn dazu autorisiert hat) und stellt es auf die Weide daneben.
Mein Pferd fühlt sich dadurch bedroht und beginnt gegen den Zaun zu treten. Vielleicht tritt das andere Pferd auch zurück, was der Tierarzt anhand der Wunde vermutet. Dafür gibt es aber keine Zeugen. Mein Pferd ist gefährlich verletzt.
Der Tierarzt kommt und das Fesselgelenk ist beschädigt. Bei Entzündung der Wunde müsste das Pferd eingeschläfert werden. Durch Einsatz von starken Medikamenten kann das Tier (Wert ca. € 10.000) gerettet werden. In wieweit es wieder so belastbar sein wird, wie vorher, steht noch nicht fest.
Es entstehen Arzt- und Arzneikosten von ca. € 1.000,-
Wer muss den Schaden bezahlen?
Vielen Dank für Ihren Rat,
Monika Sandberger
Antwort geschrieben am 20.12.2011 15:16:55 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
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die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Hier kann sich ein Schadensersatzanspruch aus § 833 oder § 834 BGB ergeben.
Der Tierhalter würde nur haften, wenn vorhersehbar war, dass sein Tier besonders aggressiv wirkt.
Andererseits kann die Provokation auch von Ihrem Tier ausgegangen sein – das weiß man aktuell wohl noch nicht.
Im Ergebnis wäre durch einen Sachverständigen ein Gutachten zu erstellen, von welchem Tier der Kampf ausging.
Nur so lässt sich dann auch die Haftungsfrage klären.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 20.12.2011 21:10:59
Vielen Dank für Ihren Rat und auch für ihre zweite e-mail.
Tatsächlich ist es weniger eine Frage des Pferdes, von dem die Provokation ausging. Es ist ein inkompetetntes Verhalten, wenn man zwei sich unbekannte Pferde unvorsichtig nebeneinander stellt.
Der Stallknecht würde so etwas nicht tun.
Ich möchte nun gerne wissen, ob es nicht vertretbar wäre, dass der Mann, der das andere Pferd auf inkompetente weise neben mein Pferd gestellt hat und somit die Gefahrensituation provoziert hat, derjenige ist, der haften muss, auch wenn er nicht der Besitzer des Pferdes ist?
Danke nochmals!!
Monika Sandberger
Vielen Dank für Ihren Rat und auch für ihre zweite e-mail.
Tatsächlich ist es weniger eine Frage des Pferdes, von dem die Provokation ausging. Es ist ein inkompetetntes Verhalten, wenn man zwei sich unbekannte Pferde unvorsichtig nebeneinander stellt.
Der Stallknecht würde so etwas nicht tun.
Ich möchte nun gerne wissen, ob es nicht vertretbar wäre, dass der Mann, der das andere Pferd auf inkompetente weise neben mein Pferd gestellt hat und somit die Gefahrensituation provoziert hat, derjenige ist, der haften muss, auch wenn er nicht der Besitzer des Pferdes ist?
Danke nochmals!!
Monika Sandberger
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 20.12.2011 21:23:15
Ja, nach § 834 BGB würde dann der Mann haften, der das Pferd neben das Ihre gestellt hat.
Insofern ist diese Person in Anspruch zu nehmen.
Ja, nach § 834 BGB würde dann der Mann haften, der das Pferd neben das Ihre gestellt hat.
Insofern ist diese Person in Anspruch zu nehmen.
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