Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 16.03.2011 21:56:10

Verlegung meines Lebensmittelpunkts (steuerlich) ins Ausland

Rechtsgebiet: Steuerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 944
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 111 weitere Antworten zum Thema Ausland.
Hallo,
ich bin Ausländer, der seit 4 Jahren in Frankfurt arbeitet und wohnt (vorher Student). Meine Freundin )auch aus meinem Heimatland) musste 2010 wegen ihres Studiums zurück da und bleibt bis auf weiteres. Wir sind nicht verheiratet. Sie hat eine Wohnung da gemietet und ich habe zusammen mit ihr den Mietvertrag abgeschlossen. Seitdem sie da ist, fliege ich ziemlich oft hin (5 Mal letztes Jahr). Mittlerweile habe ich hier letztes Jahr eine Wohnung gekauft und bin eingezogen. Also ich miete eine Wohnung im Ausland und ich besitze eine Wohnung in Deutschland, weil ich hier arbeite.
Ich habe mir überlegt und habe u.a. auf dieser Seite gelesen, dass ich in diesem Fall doppelte Haushaltsführung beantragen kann und so die Wohnungskosten und die Fahrten teilweise als Werbungskosten absetzen. Ich habe auch gelesen, dass es keine Rolle spielt, dass bisher mein Lebensmittelpunkt und meine Arbeit hier war. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass ich professionelle Hilfe brauche, damit das Ganze vom Finanzamt anerkannt wird. Deswegen suche ich einen Anwalt oder Steuerberater, der mir antwortet unter welchen Umständen, dies möglich ist und mir hilft die nötige Dokumentation vorzubereiten.

Danke und Gruss!


Antwort geschrieben am 17.03.2011 21:14:03
Rechtsanwalt Patrick Hermes
Luisenstr.25, 80333 München, Tel: 089-592033, Fax: 089-594187
Erbrecht, Steuerrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Internationales Recht
Bewertungen: 165
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,

entscheidend ist wo Sie Ihren tatsaechlichen Lebensmittelpunkt inne haben. Normalerweise ist dies bei Ledigen dort, wo Sie arbeiten, also hier in Frankfurt, da davon auszugehen ist, dass Sie dort auch die "engsten" Beziehungen pflegen. Hier koennte schon einmal hilfreich sein, wenn Sie Ihre Freundin ehelichen, soweit Sie sowieso mit dem Gedanken spielen. Verheiratete Personen haben ihren Lebensmittelpunkt naemlich in aller Regel am Wohnort der Familie, also hier im Ausland. Soweit Sie momentan noch nicht heiraten wollen, muss man gegenueber dem Finanzamt darlegen, dass Sie sie engere persönliche Beziehungen im Ausland haben und pflegen und nicht in Frankfurt.
Falls Ihre Freundin nunmehr auch an Ihrem Geburtsort im Ausland wohnt, koennte dies ebenfalls helfen Ihren Lebensmittelpunkt im Ausland zu haben, insbesondere wenn dort auch noch Ihre Familie, Freunde etc. haben und Sie dort Vereinsmitgliedschaften inne haben.
Eine Wohnung im Ausland kann grunsaetzlich den Lebensmitelpunkt darstellen, wenn in ihr "hauswirtschaftliches Leben" stattfindet, die Wohnung von Ihnen zumindest maßgeblich finanziell getragen wird und grundsaetzlich mindestens 1x pro Jahr von Ihnen auch aufgesucht wird. Haeufigere Besuche schaden nicht, sondern sind foerderlich.

Alles Weitere kann dann erstmal per E-Mail abgeklaert werden.

Mit besten Empfehlungen

Patrick Hermes
Rechtsanwalt
auch Fachanwalt für Steuerrecht


Luisenstr. 25
80333 München

Tel.: 089-592033
Telefax: 089-594187
www.kanzlei-hermes.com
info@kanzlei-hermes.com

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Steuerrecht letzten Monat:

26
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Verlegung   Lebensmittelpunkts   (steuerlich)   Ausland