Verlegung des Rückfluges um einen Tag nach Vorne
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein grundsätzliche Anfrage zu einer Flugverlegung/-verspätung. Ich schildere den Sachverhalt:
Meine Freundin und ich wollten vom 22.09.10 bis zum 29.09.10 in New York Urlaub machen. Wir haben die Reise nicht pauschal gebucht sondern die Flugtickets und
den restlichen Aufenthalt über verschiedene Anbieter gebucht. Die Flugtickets haben wir über einen Internetanbieter (www.flugladen.de) bezogen.
Diese wurden uns als E-Tickets für die Hin- und Rückreise zugesandt. Bei der Airline mit der wir geflogen sind handelte es sich um Iberia.
Der Hinflug verlief Problemlos.
Punkt 1
Der Rückflug war jedoch eine einzige Katastrophe. Ich wollte am 29.09 morgens online Einchecken und musste mit Erstaunen feststellen dass wir auf
einen Flug umgebucht wurden, der bereits ein Tag zuvor (28.09) um 21 Uhr Ortszeit geflogen war. Man teilte mir mit, dies sei aufgrund des spanischen Generalstreiks erfolgt.
Darüber wurde ich weder von der Airline noch von dem Ticketverkäufer informiert. Kontaktinformationen (email) waren hinterlegt.
Wir haben erst mit dem Ticketverkäufer gesprochen der mir mitteilte, dass Iberia erst am 28.09 um 18 Uhr die Flugänderung bekannt gegeben hat und somit keine Möglichkeit bestand mich rechtzeitig zu informieren. Weiterhin teilte er mir mit dass nun Iberia für unsere Rückreise zuständig sei. Ich habe dann Iberia kontaktiert um mich dort zu Informieren und schnellstens einen anderen Rückflug zu bekommen.
Iberia teilte mir mit, dass diese nicht zuständig sei da sie den Ticketverkäufer bereits am 26.09 über die Flugänderung informiert haben.
Nach einigem hin und her und einem Telefonat zwischen dem Ticketverkäufer und Iberia wurden wir auf einen
Flug am 01.10 umgebucht. Ein früherer Termin war nicht möglich. Das hieß nun für uns zwei Tage länger im Hotel verbleiben, 2 Tage länger den Mietwagen behalten den wir für den Transfer benötigten und einen Mehraufwand für die Verpflegung. Zusätzlich entstanden Mobilfunkkosten in Höhe von ca. 170 €. Ich habe mich bereits aufgrund der EU Verordnung Nr.261/2004 an die Schlichtungsstelle des Luftfahrtbundesamtes gewendet. Diese teilte mir allerdings mit, dass es sich bei dem Sachverhalt um eine "Verfrühung" handelt und somit nicht in die Zuständigkeit fallen würde.
Wer ist für die Rückerstattung dieser Kosten zuständig?
An wen wende ich mich da am besten? (Airline oder Ticketverkäufer)
Steht mir eine zusätzliche Entschädigung zu?
Punkt 2
Durch die Umbuchung sollte unsere neue Reiseroute folgender Maßen aussehen:
Flug 1 mit American Airlines von JFK nach Boston
Flug 2 mit Iberia von Boston nach Madrid
Flug 3 mit Iberia von Madrid nach Düsseldorf
Am 01.10 waren wir rechtzeitig am Flughafen. Wir haben dort eingecheckt und haben rechtzeitig den Flugsteig erreicht. Aufgrund von schlechtem Wetter hat sich aber unser
Flug nach Boston um mehr als eine Stunde verspätet so dass wir unseren Anschlussflug nach Madrid verpasst haben.
Wir wurden dort durch American Airlines auf folgenden Flüge umgebucht:
Flug 1 mit American Airlines von Boston nach London
Flug 2 mit British Airways von London nach Düsseldorf.
Bei dem Aufenthalt in Boston mussten wir dadurch ca. 2 Stunden zusätzliche Wartezeit in Kauf nehmen.
Bei dem Aufenthalt in London mussten wir durch eine erneute Verspätung unserer Maschine eine zusätzliche Wartezeit von ca. 4 Stunden in Kauf nehmen.
Steht mir für diesen Sachverhalt irgendeine Entschädigung zu?
Muss ich irgendwelche Verjährungsfristen beachten? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
As1981









