Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 02.12.2010 09:50:22

Verlegung des Firmensitzes

Rechtsgebiet: Gesellschaftsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1337
welche Maßnahmen sind notwendig, um den Firmensitz einer Kapitalgesellschaft (GmbH) von Deutschland aus in ein anderes Land zu verlegen?


Antwort geschrieben am 02.12.2010 12:44:08
Rechtsanwalt Marko Setzer
Tucholskystraße 37, 10117 Berlin, Tel: 030 54495266, Fax: 030 54495268
Gewerblicher Rechtsschutz, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 19
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Ratsuchende /-er,

unter Berücksichtigung der Angaben und Ihres Einsatzes nehme ich zu Ihren Fragen gern wie folgt Stellung:

Bei der Bearbeitung der Frage gehe ich davon aus, dass es sich um die Verlegung des Firmensitzes in das Europäische Ausland (EU) handelt bzw. beabsichtigt wird.

Grundsätzlich darf sich nach der Gesetzesänderung durch das "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen" (MoMiG) der Verwaltungssitz einer deutschen GmbH an einem im Ausland befindlichen Ort befinden, unabhängig von dem in der Gesellschaftssatzung bzw. im Gesellschaftsvertrag gewählten Sitz (Satzungssitz).

Der Gesetzgeber hat die ursprünglichen Einschränkungen im neu gefassten § 4 a) GmbHG nicht mehr aufgenommen und klargestellt, dass es sich bei einem Satzungssitz um einen im Inland handeln muss, um eine gerichtliche Zuständigkeit aufrecht zu erhalten.


Das bedeutet nun allerdings nicht, dass dieser "Satzungssitz" - Registereintrag erforderlich - ebenfalls ins Ausland verlegt werden kann und im dt. Inland nur eine Zweigniederlassung und Repräsentanz erhalten werden brauch. Denn nach der Rechtssprechung (vgl. Bayrisches Oberlandesgericht - BayObLG 3. Zivilsenat, Az. 3Z BR 175/03) kann die Sitzverlegung ins Ausland nicht in das dt. Handelsregister eingetragen werden. Daran ändert auch nichts die zuletzt getroffene Entscheidung des EuGH (vgl. EuGH v 16-12-2008 - Rs C-210/06, ZIP 2009, 24 - Cartesio)

Würden die Gesellschafter der dt. GmbH die Verlegung ihres Hauptsitzes (Satzungssitz) ins Ausland bzw. EU Land beschließen, so führe dies zwangsläufig zur Gesellschaftsauflösung.

Dann müsste im betreffenden EU-Land eine neue Gesellschaft nach ausländischem Recht gegründet werden.

Sofern jedoch, und davon gehe ich bei Ihrer Frage aus, die Gesellschafter die GmbH fortführen wollen und zB im Ausland oder vom Ausland aus tätig sein wollen, ginge das nur über den Weg, dass der Satzungssitz der GmbH weiter im Inland verbleibt.

Je nach Ausgestaltung des betreffenden ausländischen Rechts wäre die Gründung einer unselbständigen Niederlassung möglich, von dieser aus die GmbH "faktisch vollständig" verwaltet wird.

Schließlich sei noch angemerkt, dass ich vom sogenannten "Insolvenz- Tourismus", bei dem Firmensitze der Gesellschaften ins Ausland verlegt werden, der Firmenname geändert wird, die Gesellschaftsanteile übertragen werden und der Geschäftsführer möglicherweise noch durch einen "Strohmann" ausgetauscht wird, dringend abraten muss.
Denn auch sind z.B. Vollstreckungen von Deutschland aus in Frankreich oder Spanien möglich, wenn auch mit erheblichem Aufwand.


Ich hoffe, Ihnen einen ersten Einblick gegeben zu haben.

Abschließend möchte ich gern noch auf folgendes hinweisen:
Bei der obigen Beantwortung Ihrer Frage, die ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Bitte berücksichtigen Sie deshalb, dass dies eine umfassende juristische Begutachtung nicht ersetzen kann und soll.
Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung unter Umständen sogar völlig anders ausfallen.

Über eine positive Bewertung durch Sie würde ich mich sehr freuen.

Marko Setzer
- Rechtsanwalt in Berlin-

Web: http://www.ra-setzer.de/kontakt/
Mail: post@ra-setzer.de /

Office: Tucholskystr. 37, 10117 Berlin /
Fon: 030 - 54 49 52 66

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Gesellschaftsrecht letzten Monat:

13
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97909
beantwortete Fragen
15
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Verlegung   Firmensitzes