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Frage geschrieben am 09.12.2010 13:20:30

Verlängerung der Fahrgastbeförderung ( P-schein )

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1134
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Ich fahre seid 22 Jahren Taxi - Muß ich wenn ich das Ablaufdatum der Verlängerung um 14 Tage überschritten bzw.verpasst habe,nachweißlich Gesundheits- und Führungszeugniss bereit habe,in der Vorgegebnen Zeit, rechtlich ein Leistungsgutachten bringen ? Kann die Verkehrsbehörde das verlangen ?Oder liegt das im ermessen der Behörde ?


Antwort geschrieben am 09.12.2010 14:48:20
Rechtsanwalt Peter Dratwa
Königsallee 14, 40212 Düsseldorf, Tel: 0211 3559080, Fax: 0211 35590810
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Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst bedanke ich mich für Ihre Frage.

Sollten Sie bereits jetzt nicht mehr im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheins sein, da Sie dessen Verlängerung versäumt haben, dürfen Sie, worauf ich äußerst vorsorglich darauf hinweise, kein Taxi mehr fahren,bis Sie wieder im Besitz eines gültigen P-Scheins sind.

In der Regel dauert die Bearbeitung eines Verlängerungsantrages 4-6 Wochen, sodass Sie sich bis zur Erteilung leider noch einige Zeit gedulden müssen. Für den Verlängerungsantrag (§ 24 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung) müssen eine Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung bezüglich der Eignung ( Anlage 5 Nummer 1 der Fahrerlaubnis - Verordnung )und ein augenärztliches Gutachten über einen durchgeführten Sehtest (Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung) beigebracht werden.

Ein Leistungstest bzw. ein Leistungsgutachten ist erst ab dem 60. Lebensjahr nach Anlage 5 Nummer 2 der Fahrerlaubnisverordnung erforderlich.

Ich hoffen, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben und stehe bei Unklarheit gerne für eine Nachfrage zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt


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Verlängerung der Fahrgastbeförderung ( P-schein ) | Gesamtbewertung: 4.6/5 | Datum: 2010-12-09
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