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Frage geschrieben am 01.03.2011 14:11:43

Verlängerung der Bewährung+ Drogentests als Weisung?

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1374
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Ich wurde am 15.05.09 wg. Verstoß geg das BTMG zu einer Freiheitsstrafe von 1Jahr+10 Monaten
verurteilt, auf Bewährung, Bewährungszeit=3 Jahre. Eine damit verbundene Geldstrafe habe ich voll bezahlt. Nun wurde ich leider in der Bewährungszeit erneut straffällig, allerdings nicht besonders gravierend: Ich wurde beim Schwarzfahren ohne Fahrerlaubnis erwischt, 2x.
Leider wurde auch Cannabis und Amphetamin nachgewiesen, aber in geringer Konzentration.
Für diese Vergehen wurde ich am 15.12.10 zu einer Geldstrafe von 2400.- verurteilt. Bei der Verhandlung habe ich den Befund eines Labors vorgelegt, der belegt, dass ich kein Cannabis oder Amphetamin mehr nehme. Auch habe ich die Geldstrafe inzwischen bezahlt.
Nun erhalte ich letzten Samstag ein Schreiben von einem anderen Richter des Amtsgerichts, als der, der mich am 15.12.10 verurteilt hat, dieser weist mich darauf hin, dass ich ja Bewährung habe und in der Bewährungszeit erneut straffällig wurde.Das Gericht würde erwägen, meine Bewährungszeit um ein weiteres Jahr zu verlängern und mir als weitere Weisung "Drogentests in angemessener Art und angemessenem Umfang" aufzuerlegen! Was bedeutet "angemessen" und vor allem, angenommen, ich würde positiv getestet, kann das zum Widerruf der Bewährung führen?
Der Konsum von BTM ist doch im Regelfall keine
Straftat.
Das Urteil vom 15.12.10 war doch schon längst rechtskräftig und ich habe auch die Strafe bezahlt. Wie würde das Gericht diese weitere Weisung vorr. umsetzen, müsste ich dann 1x pro Monat zur Urinkontrolle?
Ich habe einen pflegebedürftigen Vater, der die Pflegestufe II hat, dieser ist auf mich als einzigen vorhandenen Angehörigen definitiv angewiesen, würde man mich inhaftieren, straft man meinen Vater dadurch auch.
Zudem bin ich zurzeit ohne Einkommen und eine Analyse kostet ca. 90-100.-
Außerdem habe ich momentan soviel Stress, dass ich schon ab und zu mal wieder Amphetamin genommen habe, Cannabis habe ich nach wie vor aufgegeben.

Ich habe die Gelegenheit, innerhalb von 2 Wochen zu der Verlängerungsabsicht und den vorgesehenen Drogentests eine Stellungnahme abzugeben.

Hat das überhaupt Sinn und wenn ja, wie soll ich am besten argumentieren? Muss ich mich nach einem rechtskräftigen Urteil überhaupt noch mit weiteren Konsequenzen abfinden. Ich bin schließlich auch kein Jugendlicher mehr!
Habe ich die Chance, diese Maßnahmnen abzuwenden, bzw. falls nicht, würde eine positive Analyse genügen, um mir die Bewährung zu widerrufen? Das ist doch unverhältnismäßig!
Vielen Dank für Ihre Antwort!!


Antwort geschrieben am 01.03.2011 16:08:29
Rechtsanwalt Martin Kämpf
Pettenkoferstraße 10a, 80336 München, Tel: 089/22843355, Fax: 089/22843356
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, diese beantworte ich Ihnen wie folgt:

1. Die Strafaussetzung zur Bewährung ist in den §§ 56ff. StGB (Strafgesetzbuch) geregelt. Danach kann die Strafaussetzung zur Bewährung u.a. widerrufen werden, wenn Sie in der Bewährungszeit erneut Straftaten begehen oder gegen Weisungen oder Auflagen gröblich oder beharrlich verstoßen.
Alternativ können Ihnen in diesen Fällen weitere Bewährungsauflagen (nachträglich) erteilt werden.

2. Vorliegend begingen Sie in Ihrer Bewährungszeit nach der Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erneut zwei Straftaten. Sie wurden wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen verurteilt. Außerdem wurde im Rahmen der Verkehrskontrollen in Ihrem Blut Abbauprodukte von Amphetamin und Cannabis festgestellt.

Aus diesem Grunde erscheint mir die seitens des Gerichts angedachte Verlängerung der Bewährungszeit als durchaus nachvollziehbar. Gleiches gilt für die Drogentests. Denn offenbar ließen Sie sich Ihre vorausgegangene Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz nicht ausreichend zur Warnung gereichen und konsumierten weiterhin Cannabis und Amphetamin.
Diesbezüglich sollten Sie insbesondere beachten, dass bereits an dieser Stelle der Widerruf der Bewährung möglich wäre.

3. Die Anordnung der Drogenscreenings können Sie möglicherweise durch die Vorlage der Abstinenznachweise aus der mündlichen Hauptverhandlung vom 15. Dezember 2010 abwenden. Hier sollten Sie außerdem auf Ihre momentane, missliche finanzielle Situation hinweisen.
Sollten die Drogenscreenings tatsächlich angeordnet werden, haben Sie abhängig vom zuständigen Richter mit einem bis vier Drogentests pro Halbjahr zu rechnen. Diese müssten Sie jeweils nach Aufforderung zur Abgabe binnen einer kurzen Frist (24 Stdn.) erbringen.

4. Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Bewährungsstrafe widerrufen werden kann, wenn die Drogentests positiv ausfallen und Ihnen der Konsum von Betäubungsmitteln nachzuweisen ist. Ich empfehle Ihnen dringend, sich künftig an jeglichen Drogen fernzuhalten, um eine Vollzugsstrafe zu vermeiden.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten rechtlichen Überblick ermöglicht haben, und stehe Ihnen im Rahmen der kostenlos Nachfragefunktion ebenso wie für eine weitere Wahrnehmung Ihrer Verteidigung gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Kämpf
Rechtsanwalt

Rechtsanwalt & Strafverteidiger Martin Kämpf
Pettenkoferstraße 10a
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Fax 089/ 22843356

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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 01.03.2011 17:08:29

Vielen Dank zunächst für Ihre detaillierte Antwort.
Ich kann also im Prinzip nur auf die Akte der Verhandlung vom 15.12. verweisen, da sich in dieser der Befund im Original befindet. Falls die
Screenings angeordnet werden sollten, würden diese dann über die gesamte, restliche Laufzeit der Bewährung zu erwarten sein?Wenn ich nach der Aufforderung innerhalb von 24Std. zur Abgabe erscheinen muss, müsste ich mich ja außerdem immer an meinem Wohnort aufhalten, um so schnell darauf reagieren zu können und zudem die Kosten für eine Analyse stets parat haben?! Außerdem hoffe ich doch, in Kürze wieder eine Anstellung zu finden, dies würde meinen Zeitrahmen ebenfalls entscheidend beeinflussen....
Im Voraus vielen Dank!


Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 01.03.2011 17:35:52


Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Nachfrage darf ich Ihnen wie folgt beantworten:

Eine Verweisung auf Ihre letzte Strafakte erscheint sinnvoll. Diese liegt dem Gericht im Übrigen bereits vor.

Die Anordnung der Drogentests kann alternativ Ihre gesamte restliche Bewährungszeit andauern oder zeitlich – beispielsweise auf ein Jahr – befristet sein.

Es ist nicht notwendig, dass Sie sich permanent während der Dauer der Anordnung an einem Ort aufhalten.
Bei einer urlaubsbedingten Abwesenheit o.ä. können die Drogenscreenings nachgereicht werden. In diesem Falle wäre aber Grund und Dauer Ihrer Abwesenheit nachzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Kämpf
Rechtsanwalt


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Verlängerung der Bewährung+ Drogentests als Weisung? | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-03-01
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