Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 12 weitere Antworten zum Thema Verkehrsunfall.
Unserer PKW wurde an eine Kfz-Werkstatt mit der Absicht übergeben, dass am Folgetag die HU durchgeführt wird und im Vorfeld eine Durchsicht und Bremsenreparatur erfolgt.
Die Werkstatt wurde kurz vor der Hauptuntersuchung bei einer Probefahrt in einen VKU verwickelt. Die Reparatur übertrifft um ein vielfaches den Zeitwert (wirtschaftlicher Totalschaden). Bisher zeichnet sich ab, dass die Versicherung den Schaden auf der Grundlage eines Gutachtens an uns bezahlen wird. Die Zahlung erfolgt unter anderem abzüglich des Selbstbehaltes der Werkstatt(500,- €). Die Werkstatt möchte uns die Reparatur der Bremsen trotzdem in Rechnung stellen bzw. mit diesen 500,- € verrechnen.
Müssen wir uns darauf einlassen? Wir haben ja keine Leistung erhalten.
Antwort geschrieben am 29.03.2011 18:41:23 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Paulistraße 10, 31061 Alfeld, Tel: 05181/5013, Fax: 05181/24163
Vertragsrecht, allgemein, Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 585
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gerne beantworte ich Ihre Frage.
Ich gehe davon uas, dass aufgrund des Schadens keine Reparatur durch die Werkstatt erfolgt ist.
Die Werkstatt ist nicht berechtigt, mit einer Forderung wegen der Bremsenreparatur aufzurechnen.
Sie haben in Höhe des Selbstbehalts einen Schdensersatzanspruch gegen die Werkstatt. Ohne Durchführung der Reparatur der Bremsen steht der Werkstatt kein Gegenanspruch zu. Das die Reparatur keinen Sinn mehr ergibt, liegt im Verantwortungsbereich des Unternehmers. Der Wagen war der Werkstatt übergeben. Damit ging die Gefahr der Zerstörung oder der Beschädigung nach § 644 BGB auf diese über. Aus §§ 644 I 1, 645 I S. 1 BGB folgt, dass der Unternehmer die Vergütungsgefahr trägt. Ich gehe davon aus, dass die Werkstatt den Unfall verschuldet hat. Selbst wenn ein Dritter die Schuld tragen würde, läge das Risiko hier bei der Werkstatt.
Im Ergebnis muss Ihnen die Werkstatt die 500 € auszahlen. Was man zusätzlich prüfen müsste, ist ob Sie Überhaupt schon den konkreten Auftrag zur Reparatur der Bremsen erteilt hatten, weil ja erst eine Durchsicht erfolgen sollte. Darauf kommt es aber, wie oben dargestellt, gar nicht an.
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