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Verkehrsunfall


07.06.2012 16:41 |
Preis: ***,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Gerhard Raab


| in unter 2 Stunden

Ich fuhr ca.100 km/h auf einer Bundesstraße und kam in der leichten Kurve ins Schleudern. Wir waren zu fünft im Auto. Wir sind von der Straße abgekommen und im Graben gelandet. Straße war Nass. Wir wurden alle ins Krankenhaus eingeliefert. Wir hatten alle leichte Abschürfungen, Kratzer, Prallungen. Nach der Ärztlichen Untersuchung sind wir dann alle Heim gegangen. Polizei hat alles aufgenommen. Ich vermute das ich auf dem einen Rad zu wenig Luft hatte, was zum Unfall führte.
1. Mein Führerschein habe ich seit 14.10.11.
2. Unfall passierte gestern den 06.06.12 gegen ca.23 Uhr.
3. Das Vordere Rechte Rad verlierte immer Luft. Ich habe an dem Unfall Tag nicht nach dem Luftdruck nachgeschaut, weil ich es vergessen habe. ( Wir fuhren das Auto zu dritt Ich, Vater und Mutter.
Meine Frage: Wie soll ich meine Aussage der Polizei schildern ?
- Ist mein Führerschein in Gefahr ?
- Was kann alles auf mich zukommen ?
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 42 weitere Antworten zum Thema:
Verkehrsunfall
07.06.2012 | 17:24

Antwort

von

Rechtsanwalt Gerhard Raab
624 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Wie soll ich meine Aussage der Polizei schildern?

Wenn Sie einen Anhörungsbogen als Beschuldigter erhalten haben, brauchen Sie keinerlei Angaben zu machen. In diesem Fall gibt es nur eine richtige und damit sinnvolle Verfahrensweise: Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen. Der Rechtsanwalt wird Akteineinsicht beantragen und nach Akteinsicht, sofern das sinnvoll ist, eine Stellungnahme für Sie abgeben.

Ich rate dringend davon ab, als Beschuldigter selbst zu versuchen, eine Einlassung zu formulieren.


2.

Ist mein Führerschein in Gefahr?

Anhand der Sachverhaltsschilderung sind keine Anhaltspunkte erkennbar, weshalb ein Fahrverbot gegen Sie verhängt werden sollte.

Sie haben einen Führerschein auf Probe.

Obwohl anhand Ihrer Sachverhaltsschilderung keine eindeutige Einschätzung erfolgen kann, könnte ein sog. A- als auch ein B-Verstoß vorliegen.

Als A-Verstoß könnte zu schnelles Fahren an bei schlechten Witterungs- und Sichtverhältnissen angenommen werden. Um das beurteilen zu können, müßte man jedoch die genauen Umstände des Unfalls kennen.

Als B-Verstoß käme ggf. Fahren mit abgefahrenen Reifen in Betracht.

Kommt es während der Probezeit zu einem A- oder zwei B-Verstößen, wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Die Probezeit verlängert sich in diesem Fall um zwei Jahre.

Zu fragen ist auch, ob an der Unfallstelle eine Geschwindigkeitsbegrenzung bestanden hat.


3.

Wegen der bestehenden Unklarheiten ist anwaltliche Hilfe dringend geboten. Deshalb gilt für Sie: keine Aussage bei der Polizei!


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Aachener Straße 585
50226 Frechen

Telefon: 02234 - 6 39 90
Telefax: 02234 - 6 49 60

E-Mail: mail@ra-raab.de
Internet: www.ra-raab.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Gerhard Raab
Frechen

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